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Frage geschrieben am 26.08.2009 23:43:05

Nachbar hat meine Mauer abgerissen

Rechtsgebiet: Nachbarschaftsrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2200
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Sehr geehrte Damen und Herren,

eine Grenzmauer (9 Meter lang und 3,50 Meter hoch) stand bis heute morgen noch auf unserem Grundstück. An dieser Mauer wuchs seit ca. 10 Jahren ein wilder Wein und hatte die Mauer schon gut bedeckt.

Unser Nachbar hat vor kurzem das Grundstück hinter der Mauer erworben und baut nun darauf zwei Einfamilienhäuser um diese zu veräussern. Nachdem er das Grundstück höher setzen möchte (wird mit Erde aufgefüllt) und er bedenken hatte, das unsere Mauer diesem Druck nicht Stand hält, hat er in einem Brief vorgeschlagen, die Mauer abzureisen und durch einen Zaun der auf eine ca. 1 Meter hohen Betonwand befestigt werden soll zu ersetzen.

Dies haben wir erstmal abgelehnt, da dies allein schon optisch eine Verschlechterung dargestellt hätte. Abgesehen davon, dass eine Mauer qualitativ teuerer und stabiler ist als ein Maschendrahtzaun.

Nun musste ich heute abend feststellen, dass der Nachbar heute unsere Mauer durch die bauausführende Firma einfach hat abreissen lassen. Zustimmung unsererseits hierzu gab es keine. Ebenso keine Information seinerseits. Die Mauer stand auf unserem Grundstück und war an unserem Haus angelehnt, so dass an der Stelle am Haus nun der Untergrund herausschaut (das Haus ist ansonsten mit hübschen Steinen verziert).

Nun stellt sich die Frage, welche Massnahmen wir ergreifen können.

a) Anzeige bei der Polizei (wegen Sachbeschädigung oder Diebstahl)?
b) Anwalt aufsuchen?

Und welche Ansprüche wir haben:

a) können wir entscheiden welche Qualität die neue Mauer haben soll?
b) haben wir Schadenersatzanspruch wegen dem nicht mehr vorhandenen wilden Wein?
c) welche Aufwendungen können wir grundsätzlich geltend machen

Vielen Dank schon mal für Ihr Bemühen.

Mit freundlichen Grüssen



Hinweis:
Achtung Archiv!
Diese Antwort ist vom 27.8.2009 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Sehr geehrte Ratsuchende,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Angaben wie folgt beantworte:

1. Sie führen aus, dass die Mauer auf Ihrem Grundstück stand, so dass ich davon ausgehen, dass die Mauer Ihr alleiniges Eigentum ist.

Der unberechtigte Abriss der Mauer führt soweit der Nachbar den ursprünglichen Zustand nicht wieder herstellt zu einem Schadensersatzanspruch gem. § 823 Abs. 1 und Abs. 2 i.V.m. § 303 StGB, sowie § 826 BGB.

Der Schadensersatzanspruch beschränkt sich hierbei nicht auf den Verlust der Mauer, sondern schließt auch den Schaden an der Weinrebe und möglichen Beeinträchtigungen an Ihrem Haus ein.

Entsprechende Ansprüche sind entweder nachzuweisen oder durch einen Sachverständigen zu entschädigen.

Der Schadensersatzanspruch, der in der Regel auf eine Geldleistung gerichtet sein wird, bestimmt sich nach einer Mauer vergleichbarer Art. Insoweit wäre Maßstab die vorherige Qualität der Mauer.

2. Weiterhin haben Sie die Möglichkeit aufgrund der Sachbeschädigung Strafanzeige zu erstatten.

3. Hinsichtlich der weiteren Vorgehensweise wird es sicherlich entbehrlich sein, sich an den Nachbarn direkt zu wenden, mit der Aufforderung die Mauer wieder aufzubauen.

Der erfolgte Abriss belegt doch ein recht eigenmächtiges Handeln, so dass Sie unmittelbar einen Rechtsanwalt aufsuchen sollten, der Ihre Interessen wahrnimmt.

4. In diesem Zusammenhang wäre dann auch zu prüfen, ob die Aufschüttung des Nachbargrundstückes einer Genehmigung bedarf und soweit erforderlich diese beantragt ist oder vorliegt.

5. Hinsichtlich der Strafanzeige sollten Sie dies mit dem Rechtsanwaltskollegen absprechen. Eine unmittelbare Strafanzeige halte ich (noch) nicht für erforderlich, sollte aber zu einem späteren Zeitpunkt in Erwägung gezogen werden. Weiterhin wäre eine Anzeige der dem Bauaufsichtsamt zu prüfen.

6. Hinsichtlich der Aufwendungen für die Beauftragung eines Kollegen, sollten Sie diese Kosten im Rahmen der Schadensregulierung ebenfalls bei dem Nachbarn einfordern.

7. Aufgrund der vollendeten Tatsachen empfehle ich umgehend einen Kollegen zu beauftragen.

Ich hoffe Ihnen einen ersten hilfreichen Überblick vermittelt zu haben.

Mit besten Grüßen


Bewertung der Antwort vom Fragesteller

Nachbar hat meine Mauer abgerissen | Gesamtbewertung: 5/5 | Datum: 2009-11-03
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