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Nachbar verweigert Zugang zum Kabelanschluss...


22.05.2012 18:49 |
Preis: 55,00 € |

Nachbarschaftsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Andreas Schwartmann




Sehr geehrte Damen und Herren,

wir bewohnen als Mieter ein Objekt (A) an das ein weiteres Objekt (B) angrenzt, beide Objekte haben die gleiche Adresse und Hausnummer. Das von uns gemietete Objekt wird von einem Nachlassverwalter verwaltet, das Objekt B gehört einem anderen Besitzer der auch in diesem Objekt lebt. Mit diesem Nachbarn gibt es seit unserem Einzug vor ca. 12 Monaten nur Streitigkeiten, er möchte uns (und eine weitere, in dem Objekt A lebende Person) möglichst "aus dem Haus" haben, da er das zum Verkauf stehende Objekt A möglichst "billig schießen" will (Zitat wörtlich).

Nun haben wir einen Anschluss bei einem Kabelanbieter bestellt und auch bereits die Zugangsdaten inkl. neuer Telefonnummern erhalten. Ich bin selbstständig im Bereich der Internetprogrammierung und benötige diesen Anschluss, da er eine höhere Internetgeschwindigkeit ermöglicht als der bisherig genutzte bei der Telekom.

Der Hauptanschluss liegt aussen im Bereich des Nachbarhauses, ein Kabel das von diesem Haus in unser Objekt läuft konnte bereits verifiziert werden, vermutlich wurde dies von unseren Vormietern als Kabelanschluss genutzt und irgendwann abgeklemmt. Um dieses Kabel wieder mit einem Signal zu versehen, müsste der Techniker der Kabelfirma nun einmal in den Keller und auf den Dachboden des Nachbarn. Jedoch verweigert dieser den Zugang, er lässt den Techniker nicht in sein Haus - auch sachliche Diskussionsversuche blieben erfolglos.

Es liegt bereits ein Telefonkabel vom Nachbarhaus bzw. Nachbarobjekt bis zu unserem Objekt, hier würde als das Argument "Ich will hier kein Kabel liegen haben" nicht greifen, zumal ja wie erwähnt auch schon ein früher genutztes Antenenkabel liegt das einfach nur angeschlossen werden muss.

Nun die Frage:

Welche Möglichkeiten haben wir, den Nachbarn ggf. rechtlich in Anspruch zu nehmen um einen Zugang zu gewähren? Greift hier ggf. das Argument "Eingriff in den laufenden Gewerbebetrieb"? Durch sein "Nein" verweigert mir der Nachbar ja eine effektivere Ausübung meiner Selbstständigkeit, bedingt durch den bis zu 50 mal schnelleren Internetanschluss - denn leider ist hier auf dem Dorf über die Telekom nur ein 2000er DSL Anschluss möglich. Ausserdem liegen mir ja schon alle Daten vom Kabelanbieter vor, ergo existiert technisch gesehen der Anschluss - der nur nicht genutzt werden kann aufgrund des genannten Umstandes.

Wie können wir richtig und vor allem schnellstmöglich handeln oder haben wir hier schlicht das Nachsehen? Übrigens: Unser Vermieter hat uns natürlich die Nutzung eines Kabelanschlusses gestattet, jedoch hat unser Vermieter natürlich keinen Einfluss auf das Verhalten des Nachbarn, der ja keinem Vermieter "unterliegt", weil er eben Eigentümer ist.

Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Bemühungen...
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 69 weitere Antworten zum Thema:
Nachbar
22.05.2012 | 21:51

Antwort

von

Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
695 Bewertungen
Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne beantworten darf.

Bitte beachten Sie vorab, dass meine nachstehenden Ausführungen nur eine erste rechtliche Einschätzung auf der Grundlage Ihrer Angaben darstellen können.

Einen unmittelbaren Anspruch gegen Ihren Nachbarn auf Duldung des Betretens seines Grundstückes zum Zwecke des Anschlusses des Kabels sehe ich nicht - jedenfalls wird ein solcher Ihnen nicht zustehen. Für einen solchen, Ihnen zustehenden Anspruch ist keine Rechtsgrundlage ersichtlich, da Sie nicht Eigentümer des Objektes sind. Der Nachbar greift auch nicht in Ihren eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb ein, da ihm hier nur ein Unterlassen vorgeworfen werden kann. Ein Unterlassen begründet aber nur eine Rechtsverletzung, wenn eine entsprechende Garantenpflicht besteht. Dass der Nachbar aber verpflichtet ist, Ihnen zu einem schnelleren Internetzugang zu verhelfen, vermag ich nicht zu erkennen.

Aber: Ein Anspruch auf Neuanschluss oder Überprüfung des Kabels kann Ihrem Vermieter gegen den Nachbarn zustehen. Denn das Kabel wurde ja offensichtlich in Absprache der beiden (Vor)Eigentümer vom Nachbarobjekt hin zu dem von Ihnen bewohnten Objekt verlegt. Möglicherweise existieren dazu sogar noch unterlagen oder gar ein Grundbucheintrag. Dass Ihr Objekt also vom Nachbargrundstück mit dem Kabelanschluss versorgt wird, führt m.E. auch zu einem Anspruch Ihres Vermieters, dass Antennenkabel wieder anschließen zu lassen.

Wenn sich Ihr Vermieter bzw. der Nachlassverwalter nicht auf einen Streit mit dem Nachbarn einlassen will, haben Sie aber keine Chance, das Kabel künftig nutzen zu können. Denn auch Ihr Vermieter ist nicht verpflichtet, Ihnen einen Highspeed-Internetzugang über Kabel zu ermöglichen, wenn dies nicht mietvertraglich vereinbart ist.

Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben.

Für eine weitergehende Beratung und Vertretung Ihrer Interessen stehe ich gerne zur Verfügung.

Bitte kontaktieren Sie mich dazu über die unten genannte Rufnummer bzw. E-Mail-Adresse.



Mit freundlichen Grüßen

Andreas Schwartmann
Rechtsanwalt


Rechtsanwalt A. Schwartmann
Robert-Perthel-Str. 45
50739 Köln

Tel.: 0221 801 37193
Fax: 0221 801 37206

www.rechtsanwalt-schwartmann.de
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