Nach unversch. Unfall - Umfang zulässiger Notreparatur
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Verkehrsrecht
Beantwortet von
Rechtsanwältin Britta Möhlenbrock
| in unter 2 Stunden
Sehr geehrte Damen und Herren,
nach einem unverschuldeten Unfall wurde mir von der Versicherung unkompliziert ein Ersatzwagen zur Verfügung gestellt.
Leider waren/sind die neuen Karrosserieteile nicht lieferbar. Liefertermin für die Teile ist Juni/ Juli. Nach vier Wochen mit dem Ersatzwagen hat die Versicherung die Werkstatt aufgefordert, den Wagen wieder verkehrstüchtig / fahrbereit zu machen.
Ich habe den Wagen abgeholt und dabei Fragen gestellt.
Der Mechaniker sagt zwar, dass da schon nichts passiert und ich mit dem Wagen fahren könne. Jedoch sagt er auch, dass der Wagen so nicht über den TÜV kommen würde. Da die Stoßstange davon betroffen ist, fragte ich nach der Sicherheit, wenn genau auf die bereits defekten Teile wieder Kraft einwirkt, z.B. durch einen neuen Unfall. Hierzu konnte wieder keine eindeutige Aussage getroffen werden.
Bei der Beantwortung meiner Fragen wurde sehr viel der Konjunktiv verwendet. Ob der Wagen 100% sicher ist, konnte er mir nicht sagen. Bei der Haftungsfrage hält er sich bedeckt.
Eine Fahrt zum TÜV brachte hier auch keine genaue Aussage, da diese kein Sachverständigenurteil treffen können. Der TÜV bezweifelt aber die Sicherheit/ Verkehrstauglichkeit. Die Stoßstange ist z.B. mit Panzerband abgeklebt. Ich habe nichts schriftlich.
Danach habe ich den Wagen nochmals zur Werkstatt gefahren, da der Gutachter da regelmäßig vor Ort ist. Nach der erneuten Sichtung des Fahrzeugs, sagt er mir, dass er mit dem Wagen fahren würde und das auch kein Problem sei. Ich habe jedoch nichts schriftlich.
Es sind keine tragenden Teile betrofffen. Jedoch funktioniert, z.B. nicht die Waschdüse des Xenon-Scheinwerfers, die m. E. auch gesetzlich vorgeschrieben ist.
Meine Frage:
- In welchem Zustand muss der Wagen sein, damit ich damit fahren muss/darf?
- Habe ich unter solchen Voraussetzungen Anspruch auf einen Ersatzwagen?
- Wer haftet letztlich, wenn ich mit dem Wagen selbst einen Unfall begehe und dabei über Gebühr Personen durch bereits defekte Teile verletzt werden?
- Muss die Versicherung ein neues Gutachten beauftragen oder muss ich das auf eigene Rechnung machen?
Zudem bin ich dankbar für Hinweise aller Art.
Vielen Dank!
Unfall









