Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340576
zufriedene Nutzer
Frage geschrieben am 22.01.2012 15:38:06

Nach notarieller Vereinbarung Ergänzung auch formbedürftig?

Rechtsgebiet: Vertragsrecht | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 534
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 32 weitere Antworten zum Thema Vereinbarung.
Hallo,
eine kurze Frage zur Formbedürftigkeit:

Ein Elternteil schenkt ihren beiden Kindern das ihr gehörende Haus (je zur Hälfte) in Form eines notariellen Vertrages. Jahre später möchte sie näher bestimmen, welches Kind welche Haushälfte konkret erhält. Ist auch hier eine notarielle Vereinbarung erforderlich oder genügt einfache Schriftform? Danke!


Antwort geschrieben am 22.01.2012 16:42:55
Rechtsanwältin Marion Deinzer
Wieseneckstraße 26, 90571 Schwaig b. Nbg., Tel: 091195338567, Fax: 091195338568
Arbeitsrecht, Zivilrecht, Verkehrszivilrecht, Familienrecht, Strafrecht, Kaufrecht, Vertragsrecht, Internet und Computerrecht
Bewertungen: 253
Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich Ihnen aufgrund des geschilderten Sachverhalts sowie unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt beantworte:

Änderungen oder Ergänzungen eines formbedürftigen Rechtsgeschäfts sind grundsätzlich ebenfalls formbedürftig. Bei einem Schenkungsvertrag ist eine Änderung nur insoweit formbedürftig, als sie den Umfang der unentgeltlichen Zuwendung erweitert. Ob dies vorliegend der Fall ist, kann ich aus der Ferne mangels näherer Angaben nicht beurteilen. Der beurkundende Notar wird auf diesen Punkt sicherlich noch einmal aufmerksam machen und dementsprechend handeln.
---------------------------------------------------------------------------------------------------
Bitte nutzen Sie bei Unklarheiten die kostenlose Nachfragefunktion. Wenn Sie eine weitere Vertretung über die hier erteilte Erstberatung hinaus wünschen, bitte ich Sie, mich zunächst per E-Mail zu kontaktieren.
Ich weise Sie darauf hin, dass diese Plattform lediglich zur ersten rechtlichen Orientierung dient und eine ausführliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann. Es ist nur eine überschlägige Einschätzung Ihres Rechtsproblems aufgrund Ihrer Angaben zum Sachverhalt möglich. Durch Hinzufügen oder Weglassen von Angaben zum Sachverhalt kann sich eine abweichende rechtliche Bewertung ergeben.

Mit freundlichen Grüßen

Mit freundlichen Grüßen

Marion Deinzer
Rechtsanwältin

Tel.: 0911 - 95 33 85 67
Fax: 0911 - 95 33 85 68

Mail: info@kanzlei-deinzer.de
Internet: www.kanzlei-deinzer.de



So einfach geht das!
1.
Frage stellen

2.
Preis selbst ausloben

3.
Antwort von einem Anwalt  



Im Vertragsrecht letzten Monat:

36
beantwortete Fragen

 
durchschnittl. Bewertung
123recht.net ist Rechtspartner von:

340576
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97860
beantwortete Fragen
18
Anwälte jetzt
online
Mehr zum Thema:
notarieller   Vereinbarung   Ergänzung   formbedürftig?