Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 32 weitere Antworten zum Thema Vereinbarung.
Hallo,
eine kurze Frage zur Formbedürftigkeit:
Ein Elternteil schenkt ihren beiden Kindern das ihr gehörende Haus (je zur Hälfte) in Form eines notariellen Vertrages. Jahre später möchte sie näher bestimmen, welches Kind welche Haushälfte konkret erhält. Ist auch hier eine notarielle Vereinbarung erforderlich oder genügt einfache Schriftform? Danke!
Antwort geschrieben am 22.01.2012 16:42:55 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwältin Marion Deinzer
Wieseneckstraße 26, 90571 Schwaig b. Nbg., Tel: 091195338567, Fax: 091195338568
Arbeitsrecht, Zivilrecht, Verkehrszivilrecht, Familienrecht, Strafrecht, Kaufrecht, Vertragsrecht, Internet und Computerrecht
Bewertungen: 253
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vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich Ihnen aufgrund des geschilderten Sachverhalts sowie unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt beantworte:
Änderungen oder Ergänzungen eines formbedürftigen Rechtsgeschäfts sind grundsätzlich ebenfalls formbedürftig. Bei einem Schenkungsvertrag ist eine Änderung nur insoweit formbedürftig, als sie den Umfang der unentgeltlichen Zuwendung erweitert. Ob dies vorliegend der Fall ist, kann ich aus der Ferne mangels näherer Angaben nicht beurteilen. Der beurkundende Notar wird auf diesen Punkt sicherlich noch einmal aufmerksam machen und dementsprechend handeln.
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Mit freundlichen Grüßen
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Marion Deinzer
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