Nach geänderte ebay Bewertung Rechnung (Unterlassung) vom Anwalt!
| 30.03.2009 18:06 |
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Internetauktionen
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Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
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Hallo!
Wir haben am 10.03.09 auf 3 Bewertungen (1 Negative & 2 Neutrale) abgegeben mit den o-ton "...Porto Abzocke". Dies hat der Verkäufer als Anlass genommen uns anzuschreiben und um "unverzügliche" Änderung er Bewertung aufgefordert. Nach langer Diskussion bei uns privat sind wir dem am 20.03.09 nach gekommen (unabhängig vom Anwaltschreiben) und haben die Bewertungen in 3 positive umgewandelt. Dies nur aus dem Grund um einen unter umständen überflüssigen Rechtsstreit aus dem Weg zugehen. Nebenbei ist am 17.03.09 ein Schreiben vom Anwalt gekommen mit der Überschrift "Unterlassung".
Am 24.03.09 ist nochmals ein Schreiben vom Anwalt gekommen, diesmal aber eine Kostenrechnung über 489,95 EUR (Streitwert 5000 EUR).
Frage ist nun, muss ich für die Kosten aufkommen obwohl wir uns an die Frist gehalten haben die uns von dem Verkäufer über eBay (gibt 10 Tage Zeit) an uns geschickt hat, ist wenn der Streitwert angemessen?
Gruß
Stefan









