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Sehr geehrte Damen und Herren,
diese Woche wurde von meinem Pkw aufgrund Gewährleistung der linke Kotflügel durch eine Vertragswerkstatt ausgetauscht. Als der Pkw heute durch meinen Vater abgeholt wurde, bemerkte er zu Hause einen ca. 10 cm Kratzer an der vorderen Stoßstange in der Nähe des ausgetauschten Kotflügels. Ich bin mir sicher, dass dieser vorher noch nicht da war. Allerdings wurde weder ein Übergabeprotokoll erstellt noch Photos davor und danach gemacht. Wie könnte ich das Problem mit der Beweislast beheben bzw. wie kann ich meinen Schadenersatzanspruch durchsetzen? Muss ich den Schaden gleich am selben Tag anzeigen oder nur ohne schuldhaftes zögern?
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Hinweis:
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Diese Antwort ist vom 25.9.2009 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort geschrieben am 25.09.2009 01:40:20 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Robert Weber
Kaiserin Augusta Allee 102, 10553 Berlin, Tel: 030 36445774, Fax: 030 36445772
Kaufrecht, Mietrecht, Urheberrecht, Internet und Computerrecht, Vertragsrecht, Medienrecht
Bewertungen: 459
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vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben und gemäß der Höhe Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:
Sie sollten den Schaden umgehend, also am besten gleich morgen, anzeigen. Ansonsten würden Sie die Glaubwürdigkeit Ihres Vorbringens beschädigen.
Die Beweislast liegt, wie Sie augenscheinlich bereits erkannt haben, auf Ihrer Seite.
Sie haben aber den Vorteil, daß Ihr Vater und nicht Sie den Wagen abgeholt hat. Wenn Sie nun den Anspruch auf Reparatur geltend machen, kann Ihr Vater als Zeuge auftreten. Er ist zwar aufgrund des Verwandtschaftsverhältnisses etwas parteiisch, andererseits sind dies etwaige Zeugen der Gegenseite ebenfalls.
Bezüglich der Durchsetzung rege ich an, den Schaden der Werkstatt anzuzeigen und unter Fristsetzung eine Reparatur zu fordern.
Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt
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