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Nach Umzug doppelter DSL Vertrag vom gleichem Anbieter im selben Haushalt


05.04.2012 23:27 |
Preis: ***,00 € |

Vertragsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt LL.M.; M.A. Michael Grübnau-Rieken


| in unter 2 Stunden

Hallo,

ich habe 2009 zwei DSL-Anschlüsse bei einem Anbieter bestellt. Einen für meinen Haushalt und einen für den meiner Eltern. Letztes Jahr habe ich einen der Verträge aufgrund meiner Haushaltsauflösung fristgemäß gekündigt. Die Kündigung erfolgte online im Kundenserviceportal des Anbieters. Dort bestätigte man mir eine Kündigung zum 31.1.2012. Eine schriftliche Kündigungsbestätigung jedweder Art habe ich aber leider nie erhalten. Einzige "Belege" für diese Kündigung sind ein Zeuge und die Mail in der ich ein neues Passwort für diesen Bereich am gleichen Tag angefordert habe.
Des weiteren versuchte man mich des öfteren telefonisch zu kontaktieren zwecks Kundenrückgewinnung.

Nun stelle ich fest, dass der Anbieter weiterhin die Beiträge für beide Anschlüsse von meinem Konto einzieht. Auf Nachfrage hat man die Kündigung des einen Vertrages angeblich nie erhalten.

Da ich wieder zu meinen Eltern ziehe ist auch eine Vertragsmitnahme fraglich, da ich ja sonst dort zwei dieser Anschlüsse hätte. Das wäre meines Erachtens überflüssig und vermutlich laut TKG nicht haltbar. Eine Mitnahme des Vertrages bzw. des Anschlusses hat der Anbieter mir bisher auch nicht angeboten. Diese ist vermutlich auch nur gegen Aufpreis einer Umzugspauschale zu bekommen.

Der Anbieter weigert sich den Vertrag weder vorzeitig noch zum ursprünglichen Kündigungstermin zu kündigen und beharrt auf eine Verlängerung um 1 Jahr. Er beruft sich u.a. darauf, dass ich ja ursprünglich willentlich zwei separate Verträge bestellt habe.

Wie verhalte ich mich gegenüber dem Anbieter am Besten und welche Aussicht auf Erfolg hätte hier ein Schreiben vom Anwalt?
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 298 weitere Antworten zum Thema:
Vertrag DSL Umzug Anbieter
06.04.2012 | 00:04

Antwort

von

Rechtsanwalt LL.M.; M.A. Michael Grübnau-Rieken
231 Bewertungen
Sehr geehrter Ratsuchender,

besten Dank für die Anfrage, die ich gerne anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhaltesgerne wie folgt beantworten möchte.

Grundsätzlich sind Sie in der Beweispflicht, dass die Kündigungserklärung dem Anbieter zugegangen ist.

Hierfür bieten Sie einen Zeugen und eine Mail auf. Ob die Mail geeignet ist, die Kündigung zu beweisen, müsste aus dem Inhalt der Nachricht ermittelt werden.

Wenn keine Schriftform erforderlich ist (laut AGB des Betreibers) dann reicht eine Mail aus, denn wenn der Betreiber einen entsprechenden Zugang eröffnet, hat er sich die daraus erwachsenen Probleme selber zuzuschreiben.

Teilen Sie dies dem Betreiber so mit.

Ob ein Schreiben eines Anwalts erfolgversprechend ist, kann erst nach Einsicht in die Unterlagen und die AGB des Betreibers gesagt werden.

Vor allem ist die Qualität der Beweismittel zu prüfen, da der Betreiber ja den Zugang der Kündigungserklärung bestreitet.

In diesem Zusammenhang hat der BGH entschieden, dass eine Kündigung eines DSL-Anschlusses im Zuge eines Umzuges nicht in Betracht kommt (Urteil v. 11.11.2010 - III ZR 57/10).

Somit kommt es nicht darauf an, dass an dem Ort, zu dem Sie hinzuiehen sich bereits ein Anschluss befindet.

Allerdings besteht die Möglichkeit, dass jemand Ihren Anschluss vor Ort übernimmt (LG München I, Urteil vom 14.02.2008 - 12 O 19670/07).

Ich hoffe, hnen einen ersten Überblick über die Rechtslage gegeben haben zu können.

Bitte bedenken Sie, dass meine Einschätzung ausschließlich auf Ihren Angaben beruht.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Grübnau-Rieken LL.M.; M.A.
Master of Laws, Magister Artium
Rechtsanwalt


Im Falle einer weiteren, anwaltlichen Mandantierung würde ich mich freuen, wenn Sie mich beauftragen würden.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Grübnau-Rieken LL.M.; M.A.
Master of Laws, Magister Artium
Rechtsanwalt

Dozent im Bereich Sozialrecht, Haftungs- und Vertragsrecht

ANTWORT VON
Rechtsanwalt LL.M.; M.A. Michael Grübnau-Rieken
Jever

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