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Nach Projekt-Beendingung autom. Wechsel in andere Firma?


22.06.2011 12:02 |
Preis: ***,00 € |

Arbeitsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Maike Domke


| in unter 2 Stunden

Hallo,

in dem Entwurf für meinen neuen Arbeitsvertrag steht folgende Formulierung zum Arbeitsverhältnis:

"Sollte das Project XYZ beendet werden, so geht der Vertrag auf ABC GmbH über."

Ist so eine Formulierung wirksam?

Im Absatz zur Probezeit und der Dauer des Arbeitsverhältnisses steht nur, wann das Arbeitsverhältnis beginnt und wie lang die Probezeit ist (inkl. Kündigungsfristen). Es steht jedoch nichts von einer befristeten oder unbefristeten Anstellung da. Darf ich nun annehmen, dass die Anstellung als unbefristet gilt?

Vielen Dank!
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 27 weitere Antworten zum Thema:
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22.06.2011 | 13:07

Antwort

von

Rechtsanwältin Maike Domke
202 Bewertungen
Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich wie folgt beantworten möchte:
Bezüglich des Übergangs Ihres Arbeitsvertrages muss man sagen, dass solche Regelungen grundsätzlich zulässig sind, wenn Sie dadurch nicht „unangemessen benachteiligt" werden. Häufig braucht eine Firma nur für einen begrenzten Zeitraum zusätzliches Personal, etwa in Saisonbetrieben oder wie in Ihrem Fall im Rahmen einer Projekarbeit. Danach möchte man den Arbeitnehmer gern weitervermittleln oder bei Firmenverbunden an eine andere Firma im Verbund „weitergeben".
Wenn Sie kein grundsätzliches Problem damit haben, können Sie sich meines Erachtens darauf einlassen. Sie müssen nur darauf achten, dass die Bedingungen sich für Sie nicht ungünstig verändern, was zB das Gehalt oder die Urlaubstage betrifft.
Wenn keine Angabe zur Dauer des Arbeitsverhältnisses gemacht wurde, handelt es sich um eine unbesfristetes Arbeitsverhältnis. Die regulären Kündigungsfristen haben aber Bestand.


Ich hoffe, Ihnen eine erste rechtliche Orientierung verschafft zu haben. Bitte nutzen Sie bei Verständnisfragen die Nachfrageoption.

Mit freundlichen Grüßen
Maike Domke
- Rechtsanwältin -
Blücherstraße 64
25336 Elmshorn
Tel: 04121/7891138
www.anwalt-domke.de
info@anwalt-domke.de
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ANTWORT VON
Rechtsanwältin Maike Domke
Elmshorn

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