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Nach Kündigung des Handyvertrags weitere Rechnungen


09.06.2005 17:20 |
Preis: ***,00 € |

Vertragsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle


| in unter 1 Stunde

Am 03.09.2002 unterschrieb ich einen Handyvertrag für 24 Monate Mindestlaufzeit, den ich am 25.03.2004 zum Termin 02.09.2004 kündigte. Die Kündigung faxte ich. Ich habe eine positive Faxbestätigung. Im September bezahlte ich die letzte Rechnung.
Im Dezember bekam ich auf einmal eine Rechnung über Grundgebühren und Mindestumsatz für Oktober und November. Als ich der Firma mitteilte das ich doch gekündigt habe, bekam ich eine Kündigungsbestätigung für September 2005. Und weitere Forderungen. Da das ganze jetzt beim Anwalt der Firma gelandet ist habe ich unter Vorbehalt bezahlt. Kann ich das Geld (227,60€)wieder einklagen? Gilt die Faxkündigung mit Bestätigung nicht? Aber bekommen hat es diese Firma, denn eine Woche nach der Kündigung wurde bei mir angerufen und ein neues Handy angeboten , falls ich die Kündigung zurücknehme. Also ist sie ja auch angekommmen.
In der Hoffnung das sie mir helfen können,
Vielen Dank!
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Kündigung Rechnungen
09.06.2005 | 17:46

Antwort

von

Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
1126 Bewertungen
Sehr geehrter Ratsuchender,

vermutlich werden Sie nicht viel Glück haben.

Denn bei einer Kündigung handelt es sich um eine sogenannte empfangsbedürftige Willenserklärung, die nur dann wirksam wird, wenn sie formgerecht zugeht.

Eine Kündigung per Telefax reicht daher nicht aus (BGHZ 121, 224).

Nur dann, wenn in Ihrem Nutzungsvertrag vereinbart worden ist, dass ein Fax ausreichend sei, werden Sie sich auf das Fax berufen können. Scheuen Sie die Bedingungen einmal genau durch (wobei ich mir eine solche Klausel aber schwer vorstellen kann).

Die einzige Möglichkeit, die Sie dann noch hätten, ist die Annahme der Kündigung. Hierin kann ein Verzicht auf eine bestimmte Form zu sehen sein, so dass das jetzige Beharren auf die Schriftform dann einen Verstoß gegen Treu und Glauben darstellen könnte.

NUR: Sie müssen das Gespräch und auch mit dem Inhalt beweisen. Insbesondere müssen Sie dann beweisen, dass der Anrufer auch die formwirdige Kündigung akzeptiert hat, was man aber aus der Aussage, (neues Handy, wenn Kündigung zurückgenommen wird) ableiten kann.

Also: Wenn im Vertrag oder den Bedigungen zum Fax nichts steht und Sie den Beweis des Gespräches nicht führen können, rate ich Ihnen dazu, die Sache auf sich beruhen zu lassen.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle


ANTWORT VON
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
Oldenburg

1126 Bewertungen
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