Nach Insolvenzeröffnung fällig gewordene Forderungen
15.11.2010 17:31 |
Preis: ***,00 € |
Beantwortet von
| in unter 2 Stunden
Preis: ***,00 € |
Insolvenzrecht
Beantwortet von
Rechtsanwältin Dr. Elke Scheibeler
| in unter 2 Stunden
Hallo, ich habe eine Frage zum Insolvenzrecht. Hier der Sachverhalt: Im November 2005 hatte ich für einen Verbraucherkredit eines Bekannten gebürgt. (Der Bekannte ist der Ehegatte der Schwester meines ehemaligen Lebensgefährten). Der Kredit war für einen Pkw und wurde zunächst von dem Bekannten auch vertragsgemäß mit monatlich EUR 325,00 getilgt. Als die Zahlungen dann seit Anfang 2007 ausblieben, kündigte die Bank das Darlehen und nahm mich aus der Bürgschaft in Anspruch. Ich habe mich mit der Bank auf eine monatliche Rate von EUR 200,00 geeinigt, die ich seit Juni 2007 regelmäßig zahle. Als ich mich zu Beginn des Jahres 2008 um eine Einigung mit meinem Bekannten bemühen wollte, bekam ich auf mein Schreiben nur die Mitteilung des Amtsgerichts, dass mit Beschluss vom 21.01.2008 das Verbraucher-Insolvenzverfahren (§ 313 InsO) über sein Vermögen eröffnet wurde. Der Treuhänder schrieb mir, ich solle meine Forderungen bis zum 15.02.2008 anmelden. Bis zu dem Zeitpunkt hatte ich erst EUR 1.600,00 an die Bank zurückgezahlt und habe auch nur diesen Betrag angemeldet, da eine Rückgriffsschuld aus der Bürgschaft ja erst in dieser Höhe angefallen war. Die Gesamtforderung aus der Bürgschaft beläuft sich auf EUR 14.000,00. Ich wollte aber nur die fällig gewordene Rückgriffsschuld aus der Bürgschaft anmelden, da ich mit einer verschwindend geringen Quote rechne. (Der Bekannte ist Mitte 40, arbeitslos mit insgesamt über EUR 75.000,00 verschuldet, was ich alles nicht wusste). Frage: Werden die restlichen EUR 12.400,00, die als Bürgschafts-Rückgriffsforderung ja erst nach Insolvenzeröffnung fällig wurden und werden, nämlich EUR 6.800,00 seit Ende Februar 2008 bis heute und weitere EUR 5.600,00 von heute bis in 28 Monaten, von dem Insolvenzverfahren NICHT erfasst, so dass ich sie trotz Insolvenz einklagen kann, um mir wenigstens ein 30 Jahre lang gültiges Urteil über die EUR 12.400,00 zu holen?
Trifft nicht Ihr Problem?
Wir haben 6 weitere Antworten zum Thema:
Forderungen Insolvenzeröffnung
Forderungen Insolvenzeröffnung









