Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 13 weitere Antworten zum Thema zahlen.
Guten Tag,
ich habe einen Gewerbebetrieb übernommen inkl. Bestandskunden. Das Gewerbe wird in den selben Räumlichkeiten weitergeführt, so ziemlich alles an Inventar etc. wurde übernommen bzw. war Teil des Kaufpreises.
Nun hat sich ein alter Kunde gemeldet, der eine Rechnung noch nicht bezahlt hat. Mal ganz davon abgesehen, daß es sicherlich "nett" wäre, das Geld an den alten Geschäftsführer weiterzuleiten (oder gleich die ganze Angelegenheit?):
Wie sieht das rechtlich aus? Besteht überhaupt Anspruch? Andersherum kann ich Reparaturkosten, mit denen ich nicht gerechnet habe, ja auch nicht nachträglich dem alten Chef aufdrücken. Ich frage in erster Linie, weil die Summe (unter 500 €) tatsächlich recht genau der Reparatur eines (verschwiegenen) Schadens entspricht. Für mich persönlich wäre es daher durchaus "gerecht", selbst Anspruch anzumelden.
Vielen Dank schon jetzt
splashGordon
Antwort geschrieben am 27.01.2012 09:32:05 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Reinhard Otto
Karolinenstr. 8, 33609 Bielefeld, Tel: 0521/178960, Fax: 0521/176651
Arbeitsrecht, Familienrecht, Miet und Pachtrecht, Kaufrecht, Vertragsrecht
Bewertungen: 481
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ich möchte Ihrer Anfrage auf der Grundlage der von Ihnen dazu mitgeteilten Informationen wie folgt beantworten:
Die Frage, wem die Forderung zusteht, kann nur aus dem Übernahmevertrag beantwortet werden, mit dem Sie den Gewerbebetrieb gekauft haben.
Dort wird sich höchstwahrscheinlich eine Regelung über Forderungen, die zum Zeitpunkt der Übergabe bereits bestanden, enthalten sein.
Ansonsten ist davon auszugehen, dass Sie den gesamten Gewerbebetrieb einschließlich aller Forderungen übernommen haben mit der Folge, dass Ihnen die Zahlung des Altkunden zustehen würde.
Ob Sie im anderen Fall mit einer Gegenforderung gegen Ihren Verkäufer aufrechnen können, hängt ebenfalls vom Inhalt des Vertrages ab und von weiteren Umständen, die hier nicht bekannt sind.
Mit freundlichen Grüßen
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 27.01.2012 09:49:39
Besten Dank für die schnelle Antwort,
eine vertragliche Regelung für bestehende Forderungen gibt es nicht. Ich hätte auch wegen der Reparatur keinerlei Forderung geltend gemacht. Wenn es aber rechtlich korrekt wäre, davon auszugehen, daß ohne spezielle Regelung auch Forderungen übernommen wurden, wäre es neben dem "gerechten" eben auch ein berechtigter Ausgleich. Ich würde nun also davon ausgehen, daß das Geld ohne spezielle Regelung dem Betrieb zusteht.
MfG, splashGordon
Besten Dank für die schnelle Antwort,
eine vertragliche Regelung für bestehende Forderungen gibt es nicht. Ich hätte auch wegen der Reparatur keinerlei Forderung geltend gemacht. Wenn es aber rechtlich korrekt wäre, davon auszugehen, daß ohne spezielle Regelung auch Forderungen übernommen wurden, wäre es neben dem "gerechten" eben auch ein berechtigter Ausgleich. Ich würde nun also davon ausgehen, daß das Geld ohne spezielle Regelung dem Betrieb zusteht.
MfG, splashGordon
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 27.01.2012 10:42:21
Wenn keine spezielle Regelung im Hinblick auf Altforderungen besteht, ist Ihre Annahme zutreffend.
Wenn keine spezielle Regelung im Hinblick auf Altforderungen besteht, ist Ihre Annahme zutreffend.
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