Nach Ausbildungsverkürzung: Vertragsstrafe bei Kündigung
| 08.05.2011 14:20 |
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Arbeitsrecht
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Hallo,
Ich habe meine Berufsausbildung um ein halbes Jahr verkürzt und dadurch bereits im Januar diesen Jahres beenden können. (vorgezogene Abschlussprüfung). Der Betrieb und die IHK/Berufsschule haben 2010 dieser geplanten Verkürzung aufgrund besonders guter Noten zugestimmt (wobei ich unsicher bin ob der Betrieb dies überhaupt muss).
Diese Zustimmung wurde letztes Jahr in einem Zusatzvertrag festgehalten, der besagt, dass ich nach der Ausbildung übernommen werde und als Gegenleistung für die Verkürzung mindestens 12 Monate weiter für die Firma tätig bin. Sollte ich vorzeitig kündigen, so solle ich eine Vertragsstrafe von 2 Brutto-Gehältern zahlen. Weitere Kosten wie Personalbeschaffung, Einarbeitung etc. wären mir ebenfalls anzulasten.
Ich weiß zwar, dass Vertragsstrafen grundsätzlich zulässig sind, wenn Sie in angemessenem Verhältnis zur Kündigungsfrist stehen, bin mir aber wegen der Konstellation mit der Ausbildungsverkürzung sehr unsicher. Zudem geht es hier nicht (wie meist) um eine Kündigung in der Probezeit, sondern um eine Art "Mindestvertragslaufzeit".
Weitere evtl. wichtige Informationen:
- Eine Probezeit wurde ausdrücklich nicht vereinbart
- Die Kündigungsfrist beträgt 6 Wochen
- Der nach der Ausbildung neu abgeschlossene Arbeitsvertrag nimmt auf den Zusatzvertrag (zum damaligen Ausbildungsvertrag) Bezug.
- Vermutlich nicht von Belang, aber: Neben meiner Festanstellung bin ich noch Selbstständig.
Ich würde nun gerne fristgerecht kündigen.
Meine zentralen Fragen die mich daher beschäftigen:
- Hätte der Betrieb überhaupt der Verkürzung zustimmen müssen?
- Ist der Zusatzvertrag mit 12 Monate Bindung überhaupt zulässig, oder gar sittenwidrig weil er mich bei einer Verkürzung der Ausbildung in eine Anstellung "zwingt"? Das Wort Erpressung möchte ich gar nicht erst in den Mund nehmen ;-)
- Wenn der Zustazvertrag wirksam ist: Ist die Vertragsstrafenhöhe angemessen?
- Sind Vertragsstrafen bei Auzubildenden überhaupt erlaubt? Zum Zeitpunkt des Zusatzvertrages war ich ja Auszubildender.
- Welche Möglichkeiten habe ich, der Vertragsstrafe zu entgehen oder sie zu mindern? (sollte sie wirksam sein)
- Mit welchen Gesetzen, Vorschriften oder Regelungen kann ich vor meinem Arbeitgeber argumentieren?
Es wäre sehr nett, wenn Sie mir möglichst ausführlich anworten könnten. Im Moment bin ich mir sehr unsicher ob ich eine Kündigung wagen soll.
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
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