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Frage geschrieben am 29.07.2011 11:34:58

Nach 3 Jahren Mahnung mit Androhung von Mahnbescheid / Ebay-Kauf

Rechtsgebiet: Inkasso, Mahnungen | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1185
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 35 weitere Antworten zum Thema Mahnbescheid.
Ich habe im Mai 2008 über eBay ein Navigationsgerät gekauft, wir sind vom Kauf zurückgetreten, die Ware wurde nie an uns verschickt.
Ich habe mit der Firma xxxx damals telefoniert und die Sache war für mich erledigt.
Nun erhalte ich einen Brief von einem Inkasso-Büro, ich solle die Rechnung von 2008 zzgl. Gebühren und allerlei Ausfallgebühren zahlen, ca. 300 EUR.

Ich habe dem Inkassobüro schon geschrieben, dass ich die Ware nie erhalten habe und auch nicht verstehe, warum ich - ohne jemals eine Mahnung erhalten zu haben - nun drei Jahre danach eine fast doppelt so hohe Summe zahlen soll.
Daraufhin bekam ich eine detaillierte Auflistung der Zinsen und Kosten die angefallen seien.

Was kann ich tun?


Herzlichen Dank!


Antwort geschrieben am 29.07.2011 12:09:55
Rechtsanwältin Marion Deinzer
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Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich Ihnen aufgrund des geschilderten Sachverhalts wie folgt beantworte:

Zunächst ist es ratsam, dass Sie Grund und Höhe der Forderung zurückweisen. Dann sollten Sie gleichzeitig das Inkassobüro auffordern, den der Forderung zugrunde liegenden Kaufvertrag vorzulegen und mitteilen, dass Sie damals berechtigt vom Kaufvertrag zurückgetreten sind. Hierfür sollten Sie – wenn möglich – auch Zeugen benennen. Zusätzlich ist es hilfreich, die Rücktrittserklärung, sofern diese schriftlich erfolgte und noch vorhanden ist, mit beizulegen.

Des Weiteren dürften die angeblich angefallenen Kosten mangels Verzugs Ihrerseits nicht angefallen sein. Diesbezüglich sollten Sie dem Inkassobüro mitteilen, dass Sie sich zu keinem Zeitpunkt in Verzug befunden haben, da der Vertrag vom Verkäufer nicht ordnungsgemäß erfüllt wurde und dass Sie deswegen auch keine Zahlung vornehmen werden.

Problematisch kann es sein, den Rücktritt zu beweisen, sollte es zu einem Prozess kommen. Dies wird wohl nur gelingen, wenn Sie Zeugen hierfür haben.

Sollte das Inkassobüro weiter auf die Forderung bestehen, rate ich Ihnen, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Ich hoffe, Ihnen eine erste rechtliche Orientierung gegeben zu haben.

Mit freundlichen Grüßen,

Marion Deinzer
Rechtsanwältin

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Marion Deinzer
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Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 29.07.2011 13:53:18

Liebe Frau Deinzer,

vielen Dank für die schnelle Bearbeitung meiner Frage.
Es ist schon sehr hilfreich was Sie mir geschrieben haben, den Rücktritt vom Kauf kann ich leider nicht belegen, es handelte sich um ein Telefonat. Dafür gibt es aber Zeugen.


Kommt es bei solchen Fällen Ihrer Meinung nach überhaupt zu einem Prozess? Die Summe ist ja relativ klein... und wenn diese Forderungsfirma nun nicht lockerlässt, macht es dann Sinn, die Summe einfach zähneknirschend zu überweisen?

Vielen Dank!!

Herzlichen Gruss, A.R.
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 29.07.2011 14:11:31

Vielen Dank für Ihre Nachfrage.

Üblicherweise kommt es bei kleineren Summen nicht zum Prozess. Sie sollten aber nicht allein deswegen bezahlen, weil das Inkassobüro nicht locker lässt. In einem solchen Fall sollten Sie einen Rechtsanwalt die weitere Korrespondenz führen lassen, was erfahrungsgemäß hilfreich ist. Ich bin gern bereit, Sie dann zu vertreten.

Sollten Sie jedoch einen Mahnbescheid erhalten, muss diesem unbedingt innerhalb von 2 Wochen nach Zustellung widersprochen werden, da ansonsten ein Vollstreckungsbescheid beantragt werden kann, aus dem sofort vollstreckt werden könnte. Auch für diesen Fall empfehle ich dann die weitere Vertretung durch einen Rechtsanwalt.

Mit freundlichen Grüßen,

Marion Deinzer
Rechtsanwältin



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