Nach 17 Monaten gestellte Rechnung gültig?
| 28.12.2010 20:07 |
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Generelle Themen
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Rechtsanwalt Gerhard Raab
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Muss eine Dienstleistung in voller Höhe bezahlt werden, für die die Rechnung erst 17 Monate nach Erbringung gestellt wird? Konkret liegt folgender Fall vor: Mein Steuerberater sollte für 2007 mich bei der Erstellung der Steuererklärung beraten. Ich habe mich im Oktober 2008 an ihn gewandt. Nach mehrfachen Nachfragen wegen monatelanger Verzögerungen wurde die Steuerklärung im Juli 2009 abgeschlossen (Bescheid vom 6.7.2009). Die Rechnung für die Beratung erhielt ich jedoch erst jetzt Ende Dezember 2010. Abgesehen davon war ich mit der Dienstleistung extrem unzufrieden, weil abgesehen von den enormern Verzögerungen keine echte Steuerberatung stattfand, sondern nur die Eintragung der von mir erbrachten Posten in die Steuererklärung (das hätte ich auch selber gekonnt). Ist unter diesen Umständen ein Rechnungsbetrag von 500 EUR angebracht bzw. in voller Höhe zu bezahlen?









