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Frage geschrieben am 02.01.2011 20:05:02

Nötigung oder Blödigung? Kamera-Attrappen beim Nachbarn.

Rechtsgebiet: Nachbarschaftsrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3675
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:

Er Fliesenleger, sie Putzkrankheit. Für beides kann man nix.

Bei uns Ökogarten! Gegen Blümelein mach ma mir nix.

Hurra, rufen alle Juristen.

Seit 10 Jahr hab ma immer ein bisschen Krieg. Sie gegen uns. Schikanen hier, Fratzen da. Stinkefinger gabs schon, und auch mal 3 Minuten die Hupe drücken.

Mir haben uns davon nie provozieren lassen. Immer weggeschaut. Nie selbst was gezeigt. Dachten, irgendwann läuft sich das tot.

Tuts nicht.

Nu kommt seit a paar Wochen plötzlich ein neues Thema daher. Wenn ma am Küchentisch sitzen, fühlen sich die Kachelleut belästigt, weil Fenster gegenüber Fenster ist.

Mir belästigen nicht, schauen nicht irgendwie anders, machen nix. Sitzen halt da, reden, stehen auf, setzen uns wieder.

Die andere Seit ist aber völlig ausser Rand und Band. Gestern wieder Grimmassen.

Nu ist es so, dass wir plötzlich irgendwann in dere Fenster ggü. mehrere Fotoapparate feststellten. Tagelang. Mit a blauen Licht dabei.

Mir haben einen Bekannnten gefragt. Der meinte: Das funktioniert nicht. Da wird nicht gefilmt. Das ist Attrappe. Das Licht soll nur "Angst" machen. Zu deutsch: Psychoterror.

Mei Mann hat davon ein Foto gemacht und will es damit auf sich beruhen lassen. Ich mein aber: Das ist Nötigung, dass mir von dem Fenster wegsitzen. Das könn ma aber nich, weil ma nur dieses eine Fenster zum Süden hin haben.

Mir hatten schon andere Sachen und zum Teil auch Zeugen.

Was meinen Sie: Ist dieser Psychoterror über Tage (Jetzt filmen die uns auch noch) noch statthaft?

Grüss Gott!






Antwort geschrieben am 02.01.2011 20:20:05
Rechtsanwalt Steffan Schwerin
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Sehr geehrte(r) Fragesteller(in)

die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:

Das Filmen mit echten Kameras ist nicht erlaubt. Dies könnten Sie den Nachbarn untersagen.

Das was sich hier abspielt, geht aber in der Tat in Richtung Psychoterror und kann genauso untersagt werden.

Sie haben gegen die Nachbarn einen Anspruch nach §§ 1004, 823 BGB, dass diese es unterlassen, Sie in der geschilderten Art und Weise zu belästigen.

Im Grunde genommen hat Ihr Mann aber auch nicht ganz Unrecht. Es wäre am einfachsten und für die Nachbarn auch am ärgerlichsten, wenn Sie die Sache auf sich beruhen lassen und die Kameraattrappen ignorieren würden.

Mit freundlichen Grüßen


Steffan Schwerin
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