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Frage geschrieben am 16.12.2011 14:41:41

Mutter verzichtete auf Erbteil, nun droht Unterhaltspflicht der Söhne

Rechtsgebiet: Erbrecht | Einsatz: € 85,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 799
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 47 weitere Antworten zum Thema Mutter.
Guten Abend,

meine Mutter hat kürzlich auf ihren Anteil am Haus ihres verstorbenen, zweiten Ehemannes zugunsten von dessen Sohn verzichtet.
Dies habe ich jetzt erfahren.

Aufgrund einer langjährigen Erkrankung ist absehbar, dass sie ein Pflegefall werden wird. Für die Kosten reichen Rente und Pflegeversicherung nicht aus. Ihr Erbteil hätte dafür jedoch ausgereicht.
Dies hat sie offensichtlich in Kauf genommen.
In der Folge droht natürlich Unterhaltspflicht für ihre eigenen Söhne und der Verlust eines Großteils unserer Ersparnisse.

Meine Mutter ist spätestens seit dem Tod ihres Mannes sehr leicht erregbar, neigt zu irrationalen Entscheidungen und dazu, sich abzuschotten.


Frage: Besteht eine Möglichkeit, den Verzicht auf das geerbte Vermögen rückgängig zu machen, z. B. indem ich diese Entscheidung anfechte?

Vielen Dank.


Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf der Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben wie folgt beantworte.
Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen, so dass die Beratung innerhalb dieses Forums lediglich eine erste rechtliche Orientierung in der Sache darstellt und keinesfalls den Gang zu einem Kollegen vor Ort ersetzen kann.

Dies vorausgeschickt wird das Folgende ausgeführt:


Bei dem Verzicht handelt es sich um eine Willenserklärung Ihrer Mutter, die Sie nicht anfechten können.
Die Erklärung wäre bspw. dann nichtig, wenn Ihre Mutter nicht mehr geschäftsfähig ist. Hierzu haben Sie aber nichts Konkretes vorgetragen.

Der Verzicht Ihrer Mutter müsste darüber hinaus notariell beurkundet worden sein, da es sich um einen Vertrag über ein Grundstück handelt.

Überlassen Sie mir doch bitte die Verzichtserklärung Ihrer Mutter per E-Mail. Ich werde die Erklärung in Augenschein und Ihnen meine Stellungnahme übermitteln, ohne dass Ihnen hierdurch weitere Kosten entstehen.


Ich hoffe, dass ich Ihnen in der Sache weiterhelfen konnte.
Für eine kostenlose Rückfrage stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Sollten Sie eine darüber hinausgehende Vertretung in Erwägung ziehen, empfehle ich Ihnen eine Kontaktaufnahme über die unten mitgeteilte E-Mail-Adresse. Die moderne Kommunikation ermöglicht insoweit auch die Überbrückung größerer Entfernungen.




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