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Mutter und Bruder wohnen ohne Mietvertrag


19.05.2011 08:06 |
Preis: ***,00 € |

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von

Rechtsanwalt Thomas Bohle


| in unter 1 Stunde

Hallo,
Ich habe eine Frage zu folgender Situation.
Ich habe ein Haus vor drei Jahren gekauft mit meinem Partner. Meine Mutter und mein Bruder wohnen seitdem mit in diesem Haus ohne Mietvertrag. Ich habe mich vor zwei Jahren von meinem Partner getrennt wegen seiner Alkoholprobleme. Vor einem halben Jahr ist er verstorben. Mittlerweile bin ich wieder liiert und dieser Mann ist zu mir gezogen. Es gab leider heftige Streitigkeiten seitens meiner Familie.Ohne die finanzielle Hilfe meines Partners hätte ich das nie geschafft das Haus weiterzufinanzieren.Nun ist die Lage mittlerweile so angespannt, daß ich mich von meiner Familie räumlich trennen muß.Sie sind auch bereit auszuziehen das geht aber nun schon Monate so.
Habe ich das Recht, sie vor die Tür zu setzen, bevor ich mit meinen Nerven und meiner Kraft ganz am Ende bin?

Vilen Dank für Ihre Antwort
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Mietvertrag Wohnen Mutter
19.05.2011 | 08:27

Antwort

von

Rechtsanwalt Thomas Bohle
931 Bewertungen
Sehr geehrte Ratsuchende,


unter der Voraussetzung, dass Sie Eigentümerin sind und tatsächlich kein Mietvertrag besteht, können und sollten Sie schriftlich eine angemessene Frist (einen Monat) zu Räumung setzen.

Nach Fristablauf könnten Sie dann Ihre Rechte nach § 985 BGB auf Räumung auch gerichtlich durchsetzen.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle


Nachfrage vom Fragesteller 19.05.2011 | 08:36

Ja ich bin Eigentümerin und erhalte, wie schon gesagt keinen Cent für irgendwelche Dinge wie z.B Strom , Müll oder ä.

Vieln Dank für Ihre Antwort

Antwort auf die Nachfrage vom Anwalt 19.05.2011 | 08:39

Sehr geehrte Ratsuchende,


dann setzen Sie schriftlich eine Frist zur Räumung; bei der Übergabe des Schreibens sollte zu Beweiszwecken dann Ihr Lebenspartner zugegen sein, der den Inhalt des Schreibens kennen muss.

Nach Fristablauf sollten sie dann zur Durchsetzung des Räumungsanspruches einen Rechtsanwalt beauftragen.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle

Ergänzung vom Anwalt 27.05.2011 | 09:09

Sehr geehrter Ratsuchender, offenbar gibt es beim Gebühreneinzug Probleme. Diese sollten Sie schnell beseitigen. Mit freundlichen Grüßen Rechtsanwalt Thomas Bohle
ANTWORT VON
Rechtsanwalt Thomas Bohle
Oldenburg

931 Bewertungen
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