Muss man als Kind einen Anspruch geltend machen (wenn ja, wo?) oder erbt man "automatisch"?
| 02.07.2012 13:50 |
Preis: 35,00 € |
Beantwortet von
| in unter 2 Stunden
Preis: 35,00 € |
Erbrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Reinhard Moosmann
| in unter 2 Stunden
Der Vater meiner Frau ist kürzlich verstorben. Seine Ehefrau, also die Mutter meiner Frau lebt noch und neben meiner Frau gibt es noch einen weiteren Sohn. Nun würde ja allen Beteiligten ein Teil vom Erbe zustehen. Meine Frage dazu:
1. Muss man als Kind einen Anspruch geltend machen (wenn ja, wo?), oder erbt man "automatisch"?
2. Wenn die Mutter das Haus verkaufen möchte, muss sie mit ihren Kindern Rücksprache halten (Wäre ein Verkauf ohne Absprache ungültig?) oder kann sie es einfach so verkaufen.
Trifft nicht Ihr Problem?
Wir haben 275 weitere Antworten zum Thema:
Erbengemeinschaft Pflichtteil Kind Anspruch Nachlassverwaltung erbt machen
Erbengemeinschaft Pflichtteil Kind Anspruch Nachlassverwaltung erbt machen









