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Frage geschrieben am 29.08.2010 20:16:31

Muss ich trotzdem zahlen ???

Rechtsgebiet: Familienrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1133
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
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Guten Tag Zusammen !!!
Habe eine sehr wichtige frage Was versteht mann unter "unbillige Härte"
Wir sind 6 geschwister und jetzt sollen wir, für unseren alkoholkranken vater der mit 55 jahren im pflegeheim gekommen ist , zahlen . Einige punkte die der unbillige Härte entsprechen ???
1) hat in den letzten 18 jahre mit uns keinen kontakt gehabt
2) hat noch nie einen cent für uns bezahlt (mutter musste sich zerreissen damit wir wenigstens zu essen hatten )
3) Wir wurden fast täglich geschlagen und das so , das ich selber schon im Krankenhaus musste weil mein Ellebogen gesplitert war und nägel rein mussten
meine schwester mit vier jahren einen Schlüsselbeinbruch hatte , weil sie zu laut war
4)wir mussten gleich für viele bezirke zeitung austeilen, meistens schon ab vier uhr morgens damit wir alles noch vor der schule schafften und er hat das ganze Geld genommen
5)mein geburtsdatum einfach geändert damit ich schon ab dem 12 ten jahr nachts in einer bäckerei arbeiten konnte wo er auch das ganze geld genommen hatte
6)oft uns geschlagen mit gegenstände zb Hundeleinen, Atennenkabel , Tennisschläger
7)wir mussten jeden tag nach der schule immer nur aufräumen,seinen Hunden kümmern (gassi gehen usw) hausaufgaben machen essen machnen durften nie raus
8)Er selber macht immer Urlaub von 1April bis 1 November auf einen Campingplatz in düsseldorf und verkaufte mit einem Falschem gewerbe , klamotten , duschgeele,Trainingsanzüge usw und gab alles immer mit einer anderen Frau aus und hat auf dicke Hose gemacht und wir selber konnten gucken wie wir essen zusammen bekommen
9)Ich war in NEUN verschiedene Schulen weil wir wegen Mietschulden immer nachts umgezogen sind und für die meine Mutter heute noch am Zahlen ist
10)das Schlimmste ist für uns immer noch als er mit einer anderen Frau auch kinder hat sie immer von der schule abgeholt hat und uns nie beachtet hat . Wir wären das letzte für ihn sagte er oft genug
11)mich hatter er mit 16 gezwungen als ich bei der EC meine Lehre angefangen habe eine Werkswohnung zu nehmen weil er ja hochverschuldet ist damit er mit anderen frauen hacke dicht immer rumgemacht hatte und ich immer nur in meinem Zimmer war und nachdem ich dann irgendwann nach zig prügeleinheiten mal abgehauen bin zu meiner Freundin nach Mönchengladbach bekamm ich drei jahre später vom Amtsgericht Neuss ein beschluss das er die miete nicht bezahlt hatte und ich dafür aufkommen muss weil ich diese wohnung gemietet hatte summe war 45000 DM
12)Nun meine Frage ist das " unbillige Härte" oder muss ich jetzt auch noch für diesen Drecksack zahlen wenn ja dann würde ich ihn lieber umbringen !!!
Ich sehe nicht ein Meine Familie ,Sparbücher, Dreifamilienhaus Die LVersicherungen aufzugeben Dieser Mann hat einfach nichts verdient
Ich hoffe das ich unter solchen umstände nicht noch gezwungen werden kann zu zahlen
13) Der platz soll im Monat 4179 € kosten und nur ich und eine Schwester müsste bezahlen weil die anderen 3 geschwister selber vom amt leben und eine nicht viel verdient ich komme im guten monat auf 4500 € mit meiner Frau und meine schwester locker auf 2300 € im monat
ich hoffe das einer das liesst und mir helfen kann mfg mike


Antwort geschrieben am 29.08.2010 20:26:16
Rechtsanwalt Thomas Bohle
Damm 2, 26135 Oldenburg, Tel: 0441 26726, Fax: 0441 26892
Arbeitsrecht, Familienrecht, Zivilrecht, Baurecht, Miet und Pachtrecht
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Sehr geehrter Ratsuchender,


Ihre Verärgerung ist angesichts Ihrer Sachverhaltsdarstellung nicht nur verständlich, sondern die Anlehung der Zahlungsbereitschaft auch rechtlich begründet, sofern die Behauptungen nachgewiesen werden können. Dabei könnten die Geschwister, die nicht in Anspruch genaommen werden sollen, auch als Zeuge zur Verfügung stehen.

Denn das, was Sie hier vorgetragen haben, reicht aus:

Hier werden Sie sich auf § 1611 BGB berufen, wonach bei vorsätzlichen schweren Verfehlungen die Unterhaltspflicht entfallen kann. Und die Summe der von Ihnen geschilderten Verfehlungen Ihres Vaters wird hier dazu führen.

Ergänzende Informationen vom Anwalt geschrieben am 29.08.2010 20:32:06

Sehr geehrter Ratsuchender,

irgendwie wurde die unvollständige Antwort eingestellt, daher die Ergänzung:


Der BGH hat mit Urt. v. 19.05.2004, Az.: XII ZR 304/02 dann auch Unterhaltsansprüche verneint, wobei sich dort um das Kind nicht mehr gekümmert worden ist.

In Ihren Fall ist der Sachverhalt aber noch gravierender, da es ja nicht nur zu einer Vernachlässigung gekommen ist, sondern alle Kinder schon in strafrechtlich relevanter Weise "behandelt" worden sind, so dass die grobe Unbilligkeit zu bejahen ist.


Daher sollten Sie die Ansprüche dem Grunde nach zurückweisen und für den Fall, dass die Ansprüche aufrecht erhalten bleiben sollen, sofort einen Rechtsanwalt beauftragen.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 29.08.2010 20:38:18

Erstmal Danke für diese Schnelle Anwort
Das heisst: Wenn meine Geschwister das auch aussagen und meine eigene Mutter (würde das auch bestättigen) und drei weitere paare haben auch mitbekommen das wir fast täglich geschlagen wurden Die aus angst vor meinem Vater nichts dagegen gemacht haben würde ausreichen ?
Wir wurden früher sogar vom Frauenhaus zurückgewiesen mit der begründung ich seie schon 14 und ein junge und meine mutter hätte nur rein gedurft wenn sie mich heim gelassen hätte , der hätte mich bestimmt dann in dieser nacht totgeschlagen.
mfg mike
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 30.08.2010 08:17:20

Sehr geehrter Ratsuchender,


sofern die Zeugen das bestätigen, was Sie in Ihrer Frage aufgeführt haben, würde das sicher ausreichen.

Sie sollten sich dabei aber nicht nur auf die Schläge beschränken, sondern die gesamten Punkte vortragen.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle

Bewertung der Antwort vom Fragesteller

Muss ich trotzdem zahlen ??? | Gesamtbewertung: 5/5 | Datum: 2010-08-29
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