Muss ich diese Mieteinnahmen zu meinem Einkommen für die Unterhaltsberechnung hinzurechnen und darf
23.11.2010 14:55 |
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Familienrecht
Beantwortet von
Rechtsanwältin Britta Möhlenbrock
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Ich habe 3 Kinder und bin für meine minderjährige Tochter in vollem Umfang und für meine beiden volljährigen Kinder anteilmäßig (wegen Selbstbehalt) unterhaltspflichtig. Ich lebe mit meinem Partner zusammen und habe eine Eigentumswohnung unter Belastungswert vermietet. Muss ich diese Mieteinnahmen zu meinem Einkommen für die Unterhaltsberechnung hinzurechnen und darf ich die Schuldzinsen abziehen?
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