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Muss ich diese Mieteinnahmen zu meinem Einkommen für die Unterhaltsberechnung hinzurechnen und darf


23.11.2010 14:55 |
Preis: ***,00 € |

Familienrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Britta Möhlenbrock


| in unter 2 Stunden

Ich habe 3 Kinder und bin für meine minderjährige Tochter in vollem Umfang und für meine beiden volljährigen Kinder anteilmäßig (wegen Selbstbehalt) unterhaltspflichtig. Ich lebe mit meinem Partner zusammen und habe eine Eigentumswohnung unter Belastungswert vermietet. Muss ich diese Mieteinnahmen zu meinem Einkommen für die Unterhaltsberechnung hinzurechnen und darf ich die Schuldzinsen abziehen?
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 137 weitere Antworten zum Thema:
Einkommen Unterhaltsberechnung Familienrecht Selbstbehalt
23.11.2010 | 15:27

Antwort

von

Rechtsanwältin Britta Möhlenbrock
181 Bewertungen
Sehr geehrte Ratsuchende,

auf der Grundlage des von Ihnen angegebenen Sachverhalts beantworte ich Ihre Fragen hiermit im Rahmen einer Erstberatung wie folgt:

Einkünfte aus Vermietung sind bei der Unterhaltsberechnung einzubeziehen. Die SchuldZINSEN sind ebenso wie alle Hausunkosten (Werbungskosten im einkommenssteuerrechtlichen Sinn) abzugsfähig. Nicht abzugsfähig ist der TILGUNGsanteil der Kreditrate, weil dieser der Vermögensbildung dient.

Ausnahmsweise abzugsfähig kann auch die Tilgung sein, wenn diese der Altersvorsorge dient und nicht bereits in anderer Weise Vorsorge getroffen ist (z.B. weil aufgrund von Selbständigkeit keine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung erfolgen).

Bitte beachten Sie, dass die Erstberatung in diesem Untermenü der Plattform keiner ausführlichen Prüfung einer Sach- und Rechtslage entsprechen kann.

Ich hoffe, Ihnen Ihre Fragen im Rahmen einer ersten rechtlichen Einschätzung hinreichend beantwortet zu haben.


Mit freundlichen Grüßen


Britta Möhlenbrock
Rechtsanwältin

Internet: www.ra-moehlenbrock.de
Email: info@ra-moehlenbrock.de

ANTWORT VON
Rechtsanwältin Britta Möhlenbrock
Norderstedt

181 Bewertungen
FACHGEBIETE
Familienrecht, Verkehrsrecht, Sozialrecht, Arbeitsrecht, Verwaltungsrecht