ich arbeite als Freelancer im Bereich Softwareentwicklung und habe mich auf Facebook Anwendungen spezialisiert. Für meinen derzeitigen Auftraggeber programmiere ich eine Anwendung, die auf die Daten des Facebook Netzwerkes zugreift. Facebook stellt dazu für Entwickler Schnittstellen bereit, über die sich gewisse Daten abfragen lassen.
Mein Programm läuft bisher einwandfrei. Leider liefern die Schnittstellen von Facebook sporadisch falsche Werte, wie z.B. die falsche Anzahl der Fans einer Fanseite. Ein Fehlerreport hierzu liegt Facebook bereits vor und wird auch bearbeitet. Mein Auftraggeber möchte nun zusätzlich ein Filterprogramm programmiert haben, welches die falschen Werte herausfiltert. Im Gegensatz zu mir, sieht mein Auftraggeber es so, dass das im festgelegten Zeitrahmen und im vereinbarten Honorar enthalten ist, da ja die Werte, die mein Programm liefert, nicht immer stimmen. Allerdings liegt der Fehler ja eindeutig nicht bei mir, sondern bei Facebook. Mein Programm liefert, sofern Facebook die richtigen Werte liefert, immer die korrekten Ergebnisse.
Muss ich dieses Filterprogramm erstellen, ohne es zusätzlich zu berechnen? Es ist, wie schon gesagt, eindeutig, dass dieser Fehler nicht in meinem Programm liegt.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort geschrieben am 20.08.2011 00:14:04 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Oliver Wöhler
Paulistraße 10, 31061 Alfeld, Tel: 05181/5013, Fax: 05181/24163
Vertragsrecht, allgemein, Fachanwalt Arbeitsrecht, Fachanwalt Familienrecht, Internet und Computerrecht, Miet und Pachtrecht, Sozialrecht, Strafrecht, Kaufrecht
Bewertungen: 585
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gerne beantworte ich Ihre Frage.
Man muss zunächst festhalten, dass man Ihre Frage ohne Kenntnis der vertraglichen Vereinbarung zwischen Ihnen und dem Auftraggeber nicht abschließend beantworten kann. Was genau Sie an Leistungen schulden, ergibt sich letztlich aus dem Vertrag.
Ich gehe davon aus, dass spezielle Details nicht vereinbart sind.
Es spricht viel dafür, dass Sie nicht verpflichtet sind, das Filterprogramm zu erstellen.
Sie sind verpflichtet eine fehlerfrei laufende Software zu liefern. Dies ist der Fall. Ihr Programm muss im Zweifel nicht immer korrekte Werte liefern, wenn die Fehler nur auf Ursachen zurückgehen, die nicht im Programm selbst liegen, sondern von außen kommen.
Sie sind nicht für Fehler verantwortlich, die die Schnittstellen von Facebook produzieren.
Sie sind im Rahmen der Erfüllung des Vertrages nur verpflichtet ein Programm zu liefern, welches fehlerfrei ist und sich für den vereinbarten Zweck eignet. Sie sind nicht für Ergebnisse verantwortlich die durch den Fehler einer anderen Software entstehen.
Wenn Sie jetzt noch zusätzlich den Fehler einer anderen Software beheben sollen, dann ginge dies über den bisherigen Auftrag hinaus. Anders wäre es wohl nur, wenn das Filterprogramm quasi standartmäßig zum Umfang Ihrer Software gehören würde. Ich gehe aber nicht davon aus.
Kostenfrei müssen Sie also mit großer Wahrscheinlichkeit das Zusatzprogramm nicht erstellen.
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