Muss ich Tapetenbordüre entfernen??
27.10.2010 22:44 |
Preis: ***,00 € |
Beantwortet von
| in unter 2 Stunden
Preis: ***,00 € |
Mietrecht, Wohnungseigentum
Beantwortet von
Rechtsanwalt Jan Wilking
| in unter 2 Stunden
Ich habe im April 2010 eine Wohnung im unrenovierten Zustand übernommen. In einem Zimmer klebte eine Bärchenbordüre. Diese störte mich anfangs nicht, da ich das Zimmer auch als Kinderzimmer nutzen wollte. Doch dann entschied ich mich um und machte aus dem Raum ein Schlafzimmer. Die Bordüre störte mich also. Mein Vermieter sagte, dass die Bordüre mein Problem sei, weil ich ja bei der Besichtigung hätte sagen können, dass ich die Bordüre nicht will. Die Vormieter waren bereits über alle Berge.
Ich habe versucht, die Bordüre zu entfernen. Das gelang auf einer Wandseite ganz gut. Auf der anderen Wandseite war die Bordüre mit Uhu festgeklebt, ein Ablösen war nicht möglich. In Absprache mit dem Vermieter klebte ich eine neutrale Bordüre drüber.
Nun besteht der Vermieter darauf, dass ich - obwohl die Nachmieter die Bordüre übernehmen würden - das Zimmer in Neuzustand übergebe. Also frisch tapeziert. Im Vertrag ist diesbezüglich nichts formuliert. Ich habe die Wohnung unrenoviert übernommen und soll dieses Zimmer ein zweites Mal renovieren?
Der Vermieter beharrt darauf, dass ich ja bei der Besichtigung darauf hätte bestehen können, dass die Bordüre vom Vormieter entfernt wird.
Ich zahle zwar noch Miete, bin aber nicht mehr in der Wohnung. Dennoch nutzt mein Vermieter meine Garage und dem STellplatz im Keller, wo meine Waschmaschine stand. Kann ich die Miete für November kürzen?









