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Frage geschrieben am 05.08.2010 11:47:21

Muss ein Händler bei Falschlieferung Unkosten erstatten?

Rechtsgebiet: Kaufrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1260
Hallo,

ich habe ein kleines Problem.

Ich habe im Internet bei einem Händler Bambus bestellt, dieser sollte laut Artikeldaten des Händlers in der mitte Halbiert sein.

Geliefert wurde der Kram aber in geachtelter Form wodurch es für mich nichtmehr verwendbar ist.

Die Ware hat 30 Euro gekostet und der Versand 13 Euro.
Dazu kommt dass ich am Tage der Lieferung nicht vor Ort war wodurch ich mir nun ein Taxi nehmen musste (bin selbst kein Autofahrer) was mich weitere 60 Euro gekostet hat.

Der Händler will mir nun sagen dass ich lediglich anspruch auf 30 Euro hätte, ist dass wirklich so?


Antwort geschrieben am 05.08.2010 11:54:37
Rechtsanwalt Reinhard Otto
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Guten Tag,

ich möchte Ihre Anfrage auf der Grundlage der dazu von Ihnen mitgeteilten Informationen wie folgt beantworten:

Sie haben nach Widerruf des Fernabsatzvertrages einen Anspruch auf Erstattung des Kaufpreises (30.-) UND der Hinsendekosten (13.-), zusammen als 43.- €.

Der BGH hat am 07.07.2010 eine entsprechende Entscheidung unter dem Aktenzeichen VIII ZR 268/07 getroffen.

Er hat ausgeführt:

"Da dem Verbraucher mithin nach Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 1 Satz 2 und Abs. 2 der Richtlinie im Falle des Widerrufs eines Fernabsatzvertrages die Hinsendekosten der Ware nicht auferlegt werden dürfen, sind § 346 Abs. 1 BGB in Verbindung mit §§ 312d, 355 BGB - richtlinienkonform - dahin auszulegen, dass
dem Verbraucher nach dem Widerruf eines Fernabsatzvertrages ein Anspruch auf Rückgewähr geleisteter Hinsendekosten zusteht."

Sie können unter Berufung auf diese Entscheidung 43.- € verlangen.


Mit freundlichen Grüßen

Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 05.08.2010 12:02:29

Kann ich denn auf eine Korrekte Lieferung bestehen?

Ich meine es kann ja nicht sein dass ich für 40 Euro ware und zusätzlich für weitere 60 Euro Fahrkosten produziere um nun festzustellen dass wegen einemFehler des händlers nun alles für die Katz war.

Kann ich ansonsten den entstandenen Schaden bei dem Händler geltend machen, zB weil ich die Ware nun woanders teurer bestellen muss?
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 05.08.2010 12:15:54

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Nachfragefunktion nicht zur Beantwortung weiterer Fragen dienen kann und soll.

Sie hatten konkret nach der Erstattungsfähigkeit der Hinsendekosten gefragt. Das ist beantwortet worden.

Ihre neuen Fragen sollten Sie auch in einer neuen Anfrage stellen.


Mit freundlichen Grüßen

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