Frage geschrieben am 08.06.2010 19:07:04
Muss ausländischer MPU in Deutschland anerkannt werden?
Rechtsgebiet: Verkehrsrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3093Nun möchte ich diesen in Deutschland neu beantragen. In der Fahrerlaubnisbehörde sagte man mir eine 99%ige Chance vorraus, zur MPU zu gehen.
Kann ich diese MPU (also nur die MPU, nicht den ganzen Führerschein) auch in Tschechien machen und MUSS diese MPU von der Führerscheinstelle anerkannt werden oder ist es eine KANN bestimmung?
Muss die MPUPraxis eine gesonderte Anerkennung haben um diese "Deutschlandzulassung" zu erhalten?
Gibt es dazu Rechtsprechungen von Gerichten?
)...Schließlich wird ein Arzt auch als Arzt anerkannt, auch wenn er im Ausland studiert.)
Mit freundlichen Grüßen
D.I:
Antwort geschrieben am 08.06.2010 21:04:41
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Ich möchte diese anhand des geschilderten Sachverhaltes und unter Berücksichtigung des geleisteten Einsatzes im Rahmen dieser Erstberatung wie folgt beantworten:
Zur Anerkennung einer ausländischen MPU in Deutschland gibt es bislang leider noch keine detaillierte Rechtsprechung. Auch eine Art europäische MPU-Richtlinie, etwa vergleichbar der EU-Führerscheinrichtlinie, zur gegenseitigen Anerkennung innerhalb der Mitgliedstaaten existiert noch nicht. Vor diesem Hintergrund ist die Anerkennung einer ausländischen MPU durch eine deutsche Behörde weiterhin nur eine Kann-Bestimmung. Eine medizinisch-psychologische Untersuchung aus einem anderen EU-Land muss in Deutschland also keineswegs anerkannt werden und ist damit nicht als sicherer Weg zur Wiedererteilung des Führerscheins zu sehen.
Einzig und allein die Führerscheinbehörde bestimmt in der Anordnung zur MPU auch, ob das Gutachten von einem 1. für die Fragestellung zuständigen Facharzt mit verkehrsmedizinischer Qualifikation, 2. Arzt des Gesundheitsamtes oder einem anderen Arzt der öffentlichen Verwaltung, 3. Arzt mit der Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin" oder der Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin", 4. Arzt mit der Gebietsbezeichnung "Facharzt für Rechtsmedizin" oder 5. Arzt in einer Begutachtungsstelle für Fahreignung, der die Anforderungen nach Anlage 14 der FeV erfüllt, erstellt werden soll. Die Behörde kann auch mehrere solcher Anordnungen treffen. Der tschechische Arzt müsste also erst einmal diese vorgegebenen Voraussetzungen erfüllen, um die MPU überhaupt wirksam durchführen zu können.
Weiterhin gibt es seit Januar 2010 in Deutschland neue MPU-Laborrichtlinien. Danach müssen unter anderem alle Labore, die im Rahmen der MPU Alkohol- und Drogenscreenings durchführen, den neuen allgemein gültigen Beurteilungskriterien zur Fahreignungsdiagnostik der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) genügen. Diese sind für alle Laboratorien bindend. Die Labore müssen also für jede getestete Substanz und jedes angewendete Nachweisverfahren nach DIN ISO/IEC 17025 für forensische Toxikologie akkreditiert sein. Auch diese Voraussetzungen müssten folglich bei der Tschechischen MPU-Stelle für eine mögliche Anerkennung in Deutschland gegeben sein, was ich zumindest zu bezweifeln wage.
Die Medizinisch-Psychologische Untersuchung muss sich letztlich auch immer an die Fragestellung halten, die die Verkehrsbehörde vorgegeben hat. Das heißt: Inhalt der Untersuchung ist nicht Ihre Gesamtpersönlichkeit. Unter die Lupe genommen werden aber all diejenigen Eigenschaften, Fähigkeiten, Verhaltensweisen und körperlichen Merkmale, die für Ihre Kraftfahreignung wichtig sind. Die Untersuchung erfolgt nach wissenschaftlichen Grundsätzen und festgelegten Beurteilungsmaßstäben.
Im Ergebnis müssten also auch bei einer MPU-Stelle aus Tschechien oder dem sonstigen Ausland all die vorgenannten Kriterien überhaupt erst einmal gegeben sein und damit die Vorgaben der Fahrerlaubnisbehörde erfüllt werden können, um in Deutschland überhaupt erst einmal nur die Möglichkeit der Anerkennung dieser MPU zu schaffen. Aber selbst dann verbleibt es letztlich immer noch dabei wie anfangs bereits erwähnt, dass die Anerkennung einer solchen MPU in Deutschland immer noch einer Kann-Bestimmung unterliegt. Und leider tendiert die gängige Praxis der deutschen Führerscheinbehörden eher dahin, dass ausländische MPUs schon grundsätzlich von vornherein abgelehnt werden. Es bleibt angesichts dieser derzeit unsicheren Sach- und Rechtslage abzuwarten, ob gegebenenfalls zukünftig eine entsprechende europäische Regelung hier Klarheit schaffen kann und wird.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick verschaffen und meine Ausführungen helfen Ihnen weiter.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Joschko
Rechtsanwalt
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