es steht bei mir,
Unselbstaendige Beschaeftigung nur gem.27 Nr.3 BeschV als Kirchenmusikerin/Kantorin bei der Evang.Luther- Kirchengemeinde XXX Muenchen gestattet. Selbstaendig Beschaeftig nur als freiberifliche Musikerin gestattet.
Anmerkung 18 Aufenth G
Antwort geschrieben am 14.03.2011 22:31:01
Ihre Frage beantworte ich aufgrund Ihrer Angaben wie folgt:
Bekomme ich Problem ?
Nein, Sie bekomme keine Probleme. Sie sollen aber das Amt darauf hinweisen, dass die Anspruchsgrundlage für eine Erlaubnis für eine selbständige Freiberuflerin § 21 Abs. 5 AufenthG.
Sie können auch aufgrund dieser Vorschrift die Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung beantragen.
Dass Sie als private Klavierlehrerin mehr als 1000 € verdienen, ist Ihnen auch gestattet, weil wegen der Höhe des Verdienstes keine Einschränkung in der Aufenthaltserlaubnis festgesetzt worden ist.
Die Zahlung der Renten hat mit der Aufenthaltsbestimmungen nichts zu tun. Sie ist auch für die Aufenthaltserlaubnis unschädlich.
Mit freundlichen Grüßen
Edin Koca
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