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Frage geschrieben am 14.03.2011 20:08:06

Musiker Aufenthaltserlaubniss

Rechtsgebiet: Ausländerrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 875
ich bin japanerin und studierte Musik in Deutschland. Ich hoere meine Nebenjob ( Minijob monatlich 310 Euro ) als Kantorin in ende Maerz auf. Bekomme ich Problem ? Ich verdiene als Klavierlehrerin ( privat) mehr ( ca.1000 Euro )und es ist mein Haupt Job. Ich bin bei KSK ( Kunstler Sozial Kasse) angemeldet und habe gesaetzliche Krankenkasse, bezahle Deutsche Rente und japanische Rente.

es steht bei mir,
Unselbstaendige Beschaeftigung nur gem.27 Nr.3 BeschV als Kirchenmusikerin/Kantorin bei der Evang.Luther- Kirchengemeinde XXX Muenchen gestattet. Selbstaendig Beschaeftig nur als freiberifliche Musikerin gestattet.
Anmerkung 18 Aufenth G


Antwort geschrieben am 14.03.2011 22:31:01
Sehr geehrte Fragestellerin,

Ihre Frage beantworte ich aufgrund Ihrer Angaben wie folgt:

Bekomme ich Problem ?

Nein, Sie bekomme keine Probleme. Sie sollen aber das Amt darauf hinweisen, dass die Anspruchsgrundlage für eine Erlaubnis für eine selbständige Freiberuflerin § 21 Abs. 5 AufenthG.
Sie können auch aufgrund dieser Vorschrift die Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung beantragen.

Dass Sie als private Klavierlehrerin mehr als 1000 € verdienen, ist Ihnen auch gestattet, weil wegen der Höhe des Verdienstes keine Einschränkung in der Aufenthaltserlaubnis festgesetzt worden ist.

Die Zahlung der Renten hat mit der Aufenthaltsbestimmungen nichts zu tun. Sie ist auch für die Aufenthaltserlaubnis unschädlich.

Mit freundlichen Grüßen

Edin Koca


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