Müssen wir die Wohnung weiß streichen bei Auszug?
Preis: 45,00 € |
Mietrecht, Wohnungseigentum
Beantwortet von
Rechtsanwalt Steffan Schwerin
| in unter 2 Stunden
Sehr geehrter Herr Anwalt,
wir ziehen Ende September aus einem Miethaus aus. (Sonderkündigung nach Mieterhöhung)
Wir sind 2007 in dieses Neubau-Haus eingezogen. Die Mietdauer ist etwas kompliziert. Ich habe vorerst mit meinem Exmann und meiner Tochter in diesem Haus gewohnt (etwa 2 Jahre) - im Mietvertrag wurden mein Exmann und ich als Mieter erwähnt. Nach Trennung wurde ein neuer Mietvertrag aufgesetzt, in dem mein Lebensgefährte und ich als Mieter eingetragen sind. Dieser besteht nun seit etwas mehr als 3 Jahren. Ich wohne also seit 5 Jahren durchgängig in diesem Haus, jedoch mit 2 Mietverträgen.
Wir haben die Wohnung bei Einzug (da Neubau) komplett weiß übernommen und haben das Wohnzimmer, beide Kinderzimmer und das Schlafzimmer farbig gestrichen. Wobei wir eines der Kinderzimmer erst vor einem Jahr erneut weiß gestrichen haben, mit farbigen Streifen in einem Brombeerton. Das Treppenhaus ist weiß, aber jedoch mit Fingerabdrücken durch Kinderhände verschmutzt.
Hier einige Auszüge aus unserem Mietvertrag, betreffend dem Zustand der Wohnung usw.:
§3 Abs.6: Die Schönheitsreparaturen übernimmt der Mieter auf eigene Kosten. Der Verpflichtete hat die Schönheitsreparaturen regelmäßig und fachgerecht vorzunehmen.
§17 Rückgabe der Mietsache
Bei Beendigung der Mietzeit sind die Mieträume in sauberen Zustand mit allen Schlüsseln, auch selbst angeschafften, [...] Nach Räumung ist der Vermieter nach Ankündigung berechtigt, die Mietsache auf Kosten des Mieters zu öffnen, zu reinigen, zurückgelassene einzelne Gegenstände zu verwahren und wertloses Gerümpel zu vernichten.
Dies gilt auch, falls der Mieter vor Ablauf des Vertrages ganz oder teilweise auszieht und aus Anzahl und Beschaffenheit etwa zurückgelassener Gegenstände die Absicht der Aufgabe des Mietbesitzes zu erkennen ist. Der Vermieter ist in diesem Fall im Interesse des Mietnachfolgers berechtigt, die Mieträume schon vor der endgültigen Räumung in Besitz zu nehmen und ausbessern zu lassen.
Alles andere was im Mietvertrag steht, tut eigentlich nichts zu dieser Sache.
Zudem hat uns der Vermieter am Telefon gesagt, dass er uns ein neues Haus überlassen habe und auch ein neues Haus zurück erwarte.
Außerdem sagte er, dass wir ALLES weiß streichen sollen.
Ist dem so? Kann er das verlangen? Was müssen wir wirklich streichen???









