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 www.frag-einen-anwalt.de » Arbeitsrecht » Müssen Fortbildungskosten zurückgezahlt werd...

Müssen Fortbildungskosten zurückgezahlt werden bei Kündigung?


17.07.2012 21:35 |
Preis: 25,00 € |

Arbeitsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Peter Eichhorn


| in unter 2 Stunden

Person A ist in einem Unbefristetem Arbeitsverhältnis angestellt. Pers. A lässt sich weiterbilden dazu unterschreibt Person A das vorgegebene Schriftstück vom Arbeitgeber "eine Vereinbarung über die Rückerstattung der Fortbildungskosten" der wie folgt aussieht:


http://cdn02.trixum.de/upload2/71600/71513/4/41d6068fc083edd72fd4fb0549e19c6fa.jpg

http://cdn02.trixum.de/upload2/71600/71513/2/21bd1f8a81c63d14abe8d5c1757d8b53c.jpg

Bitte link kopieren und Einfügen.




Ist dieser unterschriebene Vertrag so richtig? Muss Person A die fortbildungskosten bei kündigung komplett zurück erstatten oder nur Anteilig? Kann der Arbeitgeber diesen Vertrag nach belieben Verändern und Texte streichen?
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 30 weitere Antworten zum Thema:
Kündigung? Fortbildungskosten
17.07.2012 | 22:15

Antwort

von

Rechtsanwalt Peter Eichhorn
259 Bewertungen
Sehr geehrte Fragesteller,

Ihre Frage beantworte ich unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes in der gebotenen Kürze im Rahmen dieser Erstberatung wie folgt.

Nach Unterzeichnung der Vertragsparteien kann der Arbeitgeber nicht mehr nach Belieben Teile des Vertrages streichen.

Davor ist es ihm freigestellt den Vordruck "anzupassen".

Person A muss bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses die Fortbildungskosten nicht zurückzahlen, da die Rückzahlungsklausel wegen Verstoßes gegen § 307 BGB (unangemessene Benachteiligung, keine Minderung der Rückzahlungspflicht, zu lange Bindung/Rückzahlungspflicht) unwirksam ist.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Eichhorn
Rechtsanwalt


ANTWORT VON
Rechtsanwalt Peter Eichhorn
Pirna

259 Bewertungen
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Vertragsrecht, allgemein, Verwaltungsrecht, Mietrecht, Kaufrecht, Arbeitsrecht, Erbrecht, Verkehrsrecht, Zivilrecht