Müssen Fortbildungskosten zurückgezahlt werden bei Kündigung?
17.07.2012 21:35 |
Preis: 25,00 € |
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Arbeitsrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Peter Eichhorn
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Person A ist in einem Unbefristetem Arbeitsverhältnis angestellt. Pers. A lässt sich weiterbilden dazu unterschreibt Person A das vorgegebene Schriftstück vom Arbeitgeber "eine Vereinbarung über die Rückerstattung der Fortbildungskosten" der wie folgt aussieht:
http://cdn02.trixum.de/upload2/71600/71513/4/41d6068fc083edd72fd4fb0549e19c6fa.jpg
http://cdn02.trixum.de/upload2/71600/71513/2/21bd1f8a81c63d14abe8d5c1757d8b53c.jpg
Bitte link kopieren und Einfügen.
Ist dieser unterschriebene Vertrag so richtig? Muss Person A die fortbildungskosten bei kündigung komplett zurück erstatten oder nur Anteilig? Kann der Arbeitgeber diesen Vertrag nach belieben Verändern und Texte streichen?
Trifft nicht Ihr Problem?
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