Mündlicher Mietvertrag
05.05.2012 14:18
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Generelle Themen
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Sehr geehrte Damen und Herren,
ist ein mündlicher Mietvetrag auch ohne Zeugen gültig? Die Frage entsteht daraufhin, dass der Vermieter bei meinem jetigen Auszug Ansprüche auf umfangreiche Renovierungsarbeiten durch mich stellt.
Trifft nicht Ihr Problem?
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Mietvertrag
05.05.2012 | 14:37
Antwort
von
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg
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Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Basis Ihres Einsatzes und des von Ihnen mitgeteilten Sachverhalts wie folgt beantworte:
Auch ein mündlicher Mietvertrag ohne Zeugen ist wirksam:
§
550 Bürgerliches Gesetzbuch - Form des Mietvertrags - schreibt vor:
"Wird der Mietvertrag für längere Zeit als ein Jahr nicht in schriftlicher Form geschlossen, so gilt er für unbestimmte Zeit. Die
Kündigung ist jedoch frühestens zum Ablauf eines Jahres nach Überlassung des Wohnraums zulässig."
Das Problem ist eher die Darlegungs- und Beweislast. Diese trägt grundsätzlich derjenige, der sich auf einen für ihn günstigen Umstand - wie hier z. B. ein Mietvertragsschluss und daraus ableitbare Renovierungspflichten - beruft.
Die Erfüllung dieses Beweises dürfte dem Vermieter aber sehr schwer fallen, zumal er nach dem Gesetz zunächst alles selbst renovieren muss, weshalb er davon abweichende Vereinbarungen und deren Inhalt beweisen müsste, was bei Aussage gegen Aussage kaum möglich sein dürfte.
Ist der Beweis nicht erbracht, kann er den Anspruch darauf nicht erfolgreich (gerichtlich) geltend machen.
Ich hoffe, Ihnen damit weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen noch einen schönen Tag.