Mündliche Vereinbarung zu Arbeitszeit bzw. Urlaubsvertretung gültig?
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Arbeitsrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
| in unter 1 Stunde
Ich habe einen ursprünglichen Arbeitsvertrag vom 01.09.98 mit 40 Wochenstunden mit dem Zusatz: Bei Festlegung der täglichen Arbeitszeit sind die betrieblichen Belange zu berücksichtigen.
In den Schlußbestimmungen heißt es: Die Aufhebung, Änderung und Ergänzung vorstehender Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Mündliche Vereinbarungen, einschließlich einer Vereinbarung über die Aufhebung der Schriftform, sind nichtig.
Es gab eine schriftliche Änderung zum Arbeitsvertrag vom 01.02.02, in der ich vorzeitig den Erziehungsurlaub beende und eine neue Arbeitszeit von 32 Wochenstunden vereinbart wurde, die an 4 Arbeitstagen pro Woche zu erbringen sind. Das Gehalt wurde entsprechend und auch der Erholungsurlaub angeglichen. Am Schluss der Satz: Die restlichen Vertragspunkte bleiben unverändert.
Weiter gab es eine schriftliche Änderung zum Arbeitsvertrag vom 01.01.03, in der eine Arbeitszeit von 40 Wochenstunden vereinbart wurde, die an 5 Arbeitstegen pro Woche zu erbringen ist. Wieder der Hinweis auf unveränderte restliche Vertragspunkte.
Die letzte schriftliche Änderung zum Arbeitsvertrag erfolgte mit Wirkung zum 15.09.03. Hierin wird die Arbeitszeit auf 30 Wochenstunden festgelegt, die an 5 Arbeitstagen pro Woche zu erbringen. Entsprechende Anpassung des Gehaltes und der schon bekannte Hinweis auf die unveränderten restlichen Vertragspunkte.
Jetzt die Frage:
Ich teile mit quasi diese Stelle mit einer Kollegin und wir vertreten uns gegenseitig. An einem Tag, an dem ich Vertretung mache, arbeite ich anstatt 6 Stunden täglich 8 Stunden, und die dadurch entstehenden Überstunden baue ich nach folgendem Modell ab:
Damit mein Chef mir diese nicht extra bezahlen muss, arbeite ich den Rest der Arbeitswochen pro Woche 2 Stunden weniger, bekomme aber 30 bezahlt (so steht es ja auch im Vertrag).
Nun habe ich meine Kinder anderweitig unterbringen können, was mir enormes Geld pro Monat spart, ich dadurch aber keine Vertretung mehr machen kann.
Jetzt verlangt mein Chef auf Berufung auf unsere mündliche Vereinbarung einen Ausgleich des daraus für ihn entstehenden finanziellen Mehraufwand. Auf Deutsch: Ich soll nur noch für 28 Stunden pro Woche Geld bekommen, so dass die Vertretung für die Kollegin bezahlt werden kann und sein Budget fürs Personal gleich bleibt.
Seine Begründung ist eben die mündliche Vereinbarung (es existiert KEINE schriftliche Vereinbarung zum Arbeitsvertrag!!!) und es sei nicht klar festgelegt, wie die wöchentliche Arbeitszeit zu erbringen sei (außer an 5 Tagen pro Woche). Sein Modell mit dem Stundengleich bezieht sich aber auf die Verteilung auf das ganze Jahr!!! Und nicht, wie im Vertrag auf die Stundenanzahl pro Woche.
Bitte um DRINGENDE Antwort.
Arbeitszeit Mündliche Vereinbarung gültig?









