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Muß ich Forumbeiträge und Nicknamen sowie Bilder trotz AGB-Hinweis löschen ?


05.03.2009 21:00 |
Preis: ***,00 € |

Internetrecht, Computerrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Holger J. Haberbosch




Hallo .
Ich habe eine hoffentlich sehr einfache Frage.

Ich betreibe ein nicht kommerzielles Internetforum, in dem ca 800 Mitglieder sind. Man kann Beiträge schreiben und auch private Bilder ( kein Akt oder Erotik ) in sein Posting einbinden.
Nun ist ein User ausgeschieden und verlangt die Löschung seiner Daten.
Ich habe den Account gelöscht, und die persönlichen Daten wie Real-Name, E-Mailadresse, Wohnort, Geb Datum etc. ohne Anerkennung einer Rechtspflicht gelöscht.

Nun sind aber im Forum natürlich noch die durch den User geschriebenen Beiträge ( mehrere hundert ) die unter einem Pseudonym geschrieben worden sind, und teilweise in einigen Fällen auch Bilder enthalten.
Dieser User verlangt jetzt auch das Löschen seines relativ neutralen Nicknamens sowie der in einigen Beiträgen veröffentlichten Bilder.

Dies wäre natürlich eine enorme Arbeit.

Jetzt kommt aber der Kernpunkt der Frage:

Da ich einen fast gleichen Fall vor einiger Zeit schon einmal hatte, haben wir unsere AGB entsprechend angepasst und folgenden Passus integriert:

"Jeder Benutzer verzichtet beim Absenden eines Beitrags und/oder Bildes auf das Recht auf Löschung seiner eigenen Beiträge und/oder Bilder und ebenso von Beiträgen und/oder Bildern, die seinen Namen enthalten oder deren Inhalte auf den Benutzer schließen lassen."

Nun die Frage: Muß ich das Pseudonym und die Bilder in den Beiträgen löschen, oder nicht ? Greifen die AGB zu diesem Punkt ?
Und wenn nicht, wie muß ich es formulieren um in Zukunft nicht mehr auf Löschwünsche eingehen zu müssen ?

Liebe Grüße
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 17 weitere Antworten zum Thema:
Bilder löschen
06.03.2009 | 07:28

Antwort

von

Rechtsanwalt Holger J. Haberbosch
221 Bewertungen
Sehr geehrte Fragestellerin,

Ihre Frage möchte ich anhand Ihrer Angaben und des von Ihnen ausgelobten Einsatzes wie folgt beantworten:

1.Ein Anspruch auf Löschung kann sich zum einen aus dem Urheberrechtsgesetz ergeben. Dies erfordert jedoch das Erreichen einer gewissen Schöpfungshöhe gem. § 2 UrhG. Dies wird regelmäßig bei Bildern oder Grafiken der Fall sein, sofern der jeweilige User Inhaber des Urheberrechtes ist.

Hinsichtlich gewöhnlicher Forenbeiträge als Nur-Text wird es regelmäßig an der geforderten Schöpfungshöhe fehlen, sofern es sich lediglich um Meinungen, Beschreibungen oder Erzählungen handelt, anders wenn es sich um selbst gefertigte Anleitungen, Gedichte usw handelt.

Für den Fall, dass die Schöpfungshöhe überschritten wird, steht dem User auch ein Löschungsanspruch zu. Dieser kann auch nicht durch AGB ausgeschlossen werden, da das Urheberrecht nicht übertragen werden kann, sondern lediglich Nutzungsrechte, auch zeitlich begrenzt eingeräumt werden können. So besteht auch ein Widerrufsrecht bezüglich der ursprünglich eingeräumten Nutzungsbefugnis.

2. Ein weiterer Löschungsanspruch kann aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht abgeleitet werden, sofern in dem einzelnen Beitrag persönliche Texte, Bilder o.ä. enthalten sind. Dies ist ebenfalls im Einzellfall zu prüfen.


Diese Rechte sind auch nicht durch AGB abdingbar. Möglich wäre aber gegebenenfalls eine vertragliche Einzelvereinbarung in welcher die zeitlich unbeschränkte Nutzung eingeräumt wird. Dies wird jedoch im Falle eines Forums in der Realität nicht durchführbar sein.

Leider kann ich Ihnen keine bessere Nachricht geben und hoffe dennoch Ihre Frage ausreichend beantwortet zu haben.


Holger J. Haberbosch
Rechtsanwalt und
Fachanwalt für Steuerrecht

Tel. 0761/2967880

Fax 0761/29678810

Haberbosch@hs-rechtsanwaelte.de

www.erbfall.eu
www.doppelbesteuerung.eu
www.rentnerbesteuerung.eu
www.umsatzsteuerkanzlei.de
www.hs-rechtsanwaelte.de

Nachfrage vom Fragesteller 06.03.2009 | 08:11

OK, also muß ich die Bilder aus den Beiträgen entfernen.
Ich finde es aber absolut unverständlich, warum so etwas nicht per AGB ausgeschlossen werden kann. Gibt’s da denn keine AGB-Formulierung die so etwas ermöglicht ?

Und wie sieht es mit dem Pseudonym aus ? Das war ja ein Kernpunkt der Frage, es besteht nicht aus Name.Nachname oder ähnlich, sondern einfachen Pseudos ?
Muß ich den Nickname in allen Beiträgen raus nehmen, oder reicht es die Bilder aus den Beiträgen zu entfernen ?

Antwort auf die Nachfrage vom Anwalt 06.03.2009 | 08:15

Sehr geehrte Fragestellerin,

das Problem hinsichtlich der AGB Ausschließung liegt daran, dass diese einseitig von Ihnen gestellt werden, und damit höhere Anforderungen gestellt werden, als wenn einzelvertraglich etwas vereinbart wird. So wird es mittels AGB nicht möglich sein, zu vereinbaren dass urheberrechtlich ein uneingeschränktes Nutzungsrecht eingeräumt wird.

Hinsichtlich des Pseudonyms kann dies einerseits namensrechtlich bedeutend sein, dies schliessen sie jedoch aus.
Möglicherweise liegt aber auch hier ein urheberrechtlicher Sachverhalt vor, beispielsweise wenn ein Fantasiename verwendet wurde, der selbst geschaffen wurde.

Sicherheitshalber würde ich auch diesen entfernen, um der Gefahr einer urheberrechtlichen Klage zu entgehen. Diese sind meist mit hohen Streitwerten belegt, so dass sich ein etwaiges Risiko in diesem Falle nicht lohnen würde.

Mit freundlichen Grüßen

Haberbosch
Rechtsanwalt

ANTWORT VON
Rechtsanwalt Holger J. Haberbosch
Freiburg

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