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Frage geschrieben am 30.08.2010 08:53:13

Motorradunfall usa

Rechtsgebiet: Verkehrsrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1413
Mein Mann hatte im Juli einen unverschuldeten Motorradunfall in Florida. Die Unfallverursacherin ist ledigl. mit 10.000 Dollar versichert. Die Versicherung hat meinen Mann selbst auf der Intensivstation aufgesucht um eine Unterschrift für eine Verzichtserklärung zu bekommen. Die Versicherung wollte ledigl. 10.000 Dollar zahlen. Nun meine Frage: Unser Anwalt möchte klagen. Schmerzensgeld, Krankenhausrechnung, Verdienstausfall etc.
Wie verhält es sich in den USA wenn von der Unfallverursacherin nicht mehr zu holen ist? Gibt es in Florida Fonds , die für solche Schäden aufkommen, oder muss die Versicherung in Vorleistung treten wenn die Unfallverursacherin nicht dazu in der Lage ist??


Antwort geschrieben am 30.08.2010 13:01:15
Rechtsanwalt Kamil Gwozdz
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Sehr geehrte Fragestellerin,

Florida gehört zu den US-Bundesstaaten, in denen die Verkehrshaftpflicht nach dem No-Fault-Prinzip geregelt wird. Das heißt, die Schadensregulierung übernimmt verschuldensunabhängig grundsätzlich die eigene Versicherung.

In Florida ist dieses System auf die Personenschäden (personal injury protection) beschränkt. Für Schäden am Motorrad (property damage liability) müsste also weiterhin die gegnerische Versicherung aufkommen.

Die gesetzliche Mindestversicherungssumme beträgt tatsächlich lediglich 10.000,- USD für Personenschäden und weitere 10.000,- USD für Sachschäden. Wenn der Unfallverursacher darüber hinaus nicht versichert war, haftet seine Versicherung nicht. Sie müssten den Schaden dann beim Unfallverursacher geltend machen. Fonds, die für solche Schäden aufkommen, gibt es nicht.

Ihr Mann sollte also die eigene Versicherung zur Begleichung der Personenschäden auffordern. Aus dem Versicherungsvertrag können sich verschiedene Obliegenheiten, etwa Anzeige des Schadens innerhalb einer kurzen Frist, ergeben. Bitte beachten Sie diese.

Zur Anwendung kommt das Recht des Bundesstaates Florida. Sie werden daher nicht drum herum kommen, einen dort ansässigen Rechtsanwalt mit der Geltendmachung der Ansprüche zu beauftragen.

Mit freundlichen Grüßen

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