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Frage geschrieben am 18.08.2009 15:36:17

Motorradunfall

Rechtsgebiet: Verkehrsrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1366
Am 06.08.2009 befuhr ich mit meinem Motorrad um ca. 10.30 Uhr in Neinstedt die Bahnhofstrasse stadtauswärts Richtung Thale. Die Bahnhofsstrasse ist vorfahrtsberechtigt.
Im weiteren Verlauf der Bahnhofsstrasse befand sich ca. 300 Meter nach dem Bahnübergang eine Baustelle. Unmittelbar vor der Baustelle wurde der Verkehr über eine Ampel geführt. Vor dem Beginn des Baustellenbereiches befand sich ein ca. 500 Meter langer Rückstau. Auf der Gegenfahrbahn befand sich infolge der Baustelle zum Zeitpunkt des Unfalls kein Verkehr, so dass ich gefahrlos an der stehenden Kolonne vorbeifahren konnte. Ich fuhr dabei vorsichtig um eventuelle Gefahrensituationen zu vermeiden.

Plötzlich schoss mir dennoch aus einer nicht einsehbaren Nebenstraße ruckartig ein PKW unmittelbar vor das Motorrad. Der Fahrer dieses PKW hatte die Absicht, die Straße zu überqueren, um dann nach links in den Gegenverkehr einzubiegen. Der Fahrer des PKW hatte mich offenbar völlig übersehen. Trotz meiner vorsichtigen und langsamen Fahrweise hatte ich keine Gelegenheit mehr, zu bremsen oder auszuweichen, es kam zu Kollision.

Im Nachhinein habe ich erfahren, dass dabei auch noch ein anderer Umstand eine Rolle gespielt haben könnte. Offenbar hat ein anderer Autofahrer in der stehenden Kolonne dem Fahrer durch Handbewegung signalisiert, er könne jetzt gefahrlos die Strasse überqueren. Lt. Aussage meines Unfallgegners hat er sich alleine auf dieses Handzeichen verlassen ohne dabei weiter auf den Verkehrsfluss zu achten.


Hinweis:
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Diese Antwort ist vom 18.8.2009 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 18.08.2009 16:01:21
Rechtsanwältin Marion Deinzer
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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich Ihnen aufgrund des geschilderten Sachverhalts wie folgt beantworte:

Leider teilen Sie Ihre konkrete Frage nicht mit. Ich gehe aber davon aus, dass Sie wissen möchten, ob man Ihnen eine Mitschuld am Unfall geben könnte.

Ein Mitverschulden kommt dann in Betracht, wenn das Überholen an dieser Stelle wegen einer durchgezogenen Linie in der Fahrbahnmitte untersagt war oder aus anderen Gründen nicht erlaubt war. Zudem kann man Ihnen den Vorwurf machen, gegen das Rechtsfahrgebot verstoßen zu haben, wenn die Fahrbahn nicht zweispurig ist. Zu einem ganz ähnlichen Unfall gibt es eine Entscheidung des Landgerichts Dresden aus dem Jahre 2006 (Aktenzeichen: 9 0 2879/05), das ein Mitverschulden des Motorradfahrers in Höhe von 25 % annahm. Die andere Autofahrerin muss sich den Vorwurf machen lassen, Ihnen die Vorfahrt genommen zu haben. Auch wenn sie von einem anderen Autofahrer heraus gewunken wurde, darf sie sich nicht darauf verlassen, sondern muss selbst die erforderliche Sorgfalt wahren und sich vergewis-sern, dass die Fahrbahn frei ist. Als Linksabbiegerin hätte sich die Autofahrerin so verhalten müssen, dass eine Gefährdung des übrigen Verkehrs ausgeschlossen ist. Sie müssen sich im Gegenzug vorwerfen lassen gegen das Rechtsfahrgebot verstoßen zu haben. Letztendlich kann der genaue Unfallhergang nur von einem Sachverständigen geprüft werden. Sie sollten über einen Kollegen vor Ort Akteneinsicht nehmen lassen, sofern der Unfall von der Polizei aufge-nommen wurde.

Ich hoffe, Ihnen eine erste rechtliche Einschätzung gegeben zu haben.

Mit freundlichen Grüßen,
Marion Deinzer
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Mit freundlichen Grüßen

Marion Deinzer
Rechtsanwältin

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