Modernisierungs-Mieterhöhung
29.12.2010 18:02 |
Preis: ***,00 € |
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Mietrecht, Wohnungseigentum
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Rechtsanwalt Dennis Meivogel
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Mein Vermieter hat eine umfangreiche Modernisierung in einer größeren Wohnanlage durchgeführt. Die Gesamtkosten betrugen nach Abzug des Instandhaltungsanteils, Zuschüssen etc. immer noch rund 1.500.000 Euro. Neben neuen Heizungsanlagen, Außenanlagen, Wärmedämmungen wurden insbesondere auch Badezimmer modernisiert, Fenster ausgetauscht (in Wohnungen und in Treppenhäusern) und die Elektroinstallationen modernisiert (in Wohnungen und auch im Allgemeinbereich.
Nun wurden beim Erhöhungsverlangen einfach die umlagefähigen Gesamtkosten (die Gewerke wurden einzeln aufgeführt und beziffert) auf alle Quadratmeter der Wohnanlage verteilt, obwohl z.B. speziell in meiner Wohnung kein Fenster erneuert wurde, weil dies schon geschehen war, das Badezimmer blieb wie es war, weil es schon modern war und auch die Elektroinstallation innerhalb meiner Wohnung wurde nicht angetastet.
Mein diesbezügliches Schreiben bekam ich sinngemäß so beantwortet: Es ist alles richtig abgerechnet und bleibt wie es ist.
Meine Frage: Muss ich Fenster-, Bad- und Elektro-Modernisierung zahlen, obwohl in meiner Wohnung nichts davon angetastet wurde? M.E. ist es dem Vermieter durchaus zumutbar, bei der Abrechnung zumindest grob zwischen den Wohnungen zu unterscheiden (Fenster ja, Bad nein oder ähnlich). Dass die Gesamtanlage durch die umfangreiche Maßnahme aufgewertet wurde, stelle ich nicht in Frage. Die Erhöhung soll bei mir etwa 180 Euro monatlich betragen, während ich nach Abzug der bei mir nicht durchgeführten Maßnahmen auf rund 130 Euro komme.









