Modernisierung:Mieterhöhung nachträglich?
06.02.2011 16:53 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum
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Rechtsanwalt Reinhard Otto
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Wir haben an einem Mehrfamilienhaus vor 4 Jahren eine Giebelwand (400qm) wärmedämmen lassen. Die Kosten hierfür haben wir bisher aus verschiedenen Gründen nicht auf die Mieter umgelegt. Nun zwingen uns neue Verhältnisse dazu, die Mieterhöhungen wegen Modernisierung doch noch vorzunehmen. Die Modernisierung wurde damals nicht angekündigt, die Mieter haben auch nicht widersprochen. Es ist uns auch klar, daß die Erhöhung nicht rückwirkend wirkt. Auch die 6-Monatsfrist ist bekannt (§ 559b BGB).
Ist es möglich, auch nach mehreren Jahren eine Mieterhöhung wegen Modernisierung zu fordern ?
Gibt es hier eine Verjährungsfrist, nach der eine Erhöhungsmöglichkeit verwirkt ist?









