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Frage geschrieben am 26.01.2012 16:34:12

Mobiltelefon Diensteanbieter Vertrag gültig oder nicht?

Rechtsgebiet: Vertragsrecht | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 628
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 275 weitere Antworten zum Thema Vertrag.
Sehr geehrte Anwälte,

ich habe bei Mobilcom-Debitel einen Mobilfunkvertrag für meine Tochter abgeschlossen.
Erst kürzlich ist mir aufgefallen dass zusätzlich immer ca. 12 € pro Monat abgerechnet werden. Nach Auskunft von Mobilcom sei dies für einen Drittanbieter Namens JESTA Digital.
Ein Anruf bei der Hotline von JESTA wurde mir mitgeteilt dass seit 2009 ein Vertrag bestünde. Nach Rückfrage wer den Vertrag abgeschlossen habe wurde mir mitgeteilt, daß dieser online durch anklicken einer Checkbox (kleines Quadrat zum anklicken) zustamdegekommen sei. Ebenfalls habe ich von der Jesta-Hotline erstmalig ein Passwort zum Zugang des Accounts bei www.jamba.de bekommen. Auf diesem Account sind seit 2009 über 1900 sog. Coupons aufgelaufen. Noch keines dieser Angebote wurde je abgerufen.
Ich möchte gerne die ca. 440 € von JESTA Digital zurückfordern.
Habe ich hier berechtigte Chancen ??


Antwort geschrieben am 26.01.2012 17:05:19
Rechtsanwalt Reinhard Otto
Karolinenstr. 8, 33609 Bielefeld, Tel: 0521/178960, Fax: 0521/176651
Arbeitsrecht, Familienrecht, Miet und Pachtrecht, Kaufrecht, Vertragsrecht
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Guten Tag,

ich möchte Ihre Anfrage auf der Grundlage der von Ihnen dazu mitgeteilten Informationen wie folgt beantworten:

Ein Vertrag, der eine Zahlungspflicht auslöst, setzt übereinstimmende Willenserklärungen voraus. Offenbar wollten Sie ein kostenpflichtiges Abo niemals abschließen, so dass hier von einem wirksamen Vertrag nicht auszugehen ist.

Die genauen Umstände müssen natürlich noch aufgeklärt werden. Im Zweifel muss die Gegenseite den Vertragsschluss beweisen.

Die erfolgten Abbuchungen stellen bei Unwirksamkeit des Vertrages eine ungerechtfertigte Bereicherung der Firma jetzt dar und können von Ihnen zurückverlangt werden.

Ich empfehle Ihnen die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe, da die Rechtslage nicht ganz unkompliziert ist, insbesondere was das korrekte weitere Vorgehen angeht.

Mit freundlichen Grüßen


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