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Mobilfunk und Internetzugang


22.04.2011 15:53 |
Preis: ***,00 € |

Internetrecht, Computerrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Steffan Schwerin


| in unter 1 Stunde

Sehr geehrte Damen und Herren,

unser 15jähriger Sohn hat von uns einen auf mich angemeldeten Prepaid-Handyvertrag bekommen. Die neueste Masche ist nun über das Telefonieren hinaus mit dem Handy ins Internet zu gehen, so dass die häuslichen Internet-Restriktionen umgangen werden können. Der Mobilfunkanbieter weigert sich, eine Sperre für´s Internet einzurichten. Den Internet-Zugang im Handy selbst zu sperren ist witzlos, da man diese jederzeit entsperren kann. Offenkundig gibt es auch keinen Mobilfunkanbieter am Markt, bei dem man den Zugang zum Internet sperren kann. Wir als Eltern tragen für unseren 15jährigen Sohn die Verantwortung - also muss es meines Erachtens eine Regelung geben, die es uns erlaubt, den Zugang zum Internet unterbinden zu können. Selbstverständlich können wir ihm das Handy wegnehmen, aber damit schränken wir die telefonische Kommunikation ein. Es kann doch nicht sein, dass die Mobilfunkanbieter dieses Problem so ohne weiteres auf die Eltern übertragen, zumal man weiß, dass unter 18jährige keinen eigenen Mobilfunkvertrag abschliessen können.

Was kann ich unternehmen, um beim Mobilfunkanbieter eine Sperre zu erwirken?
Gibt es ggf.alternative Möglichkeiten?

Mit freundlichen Grüßen
22.04.2011 | 16:06

Antwort

von

Rechtsanwalt Steffan Schwerin
633 Bewertungen
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in)

die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:

Über technische Möglichkeiten Ihr Problem zu lösen, können wir an dieser Stelle nicht berichten.

Rechtliche Möglichkeiten sehen wie folgt aus:

Der Vertrag läuft zu Recht auf Sie, da der Sohn minderjährig und damit nur beschränkt geschäftsfähig ist. Würde er selbst den Vertrag abschließen, wäre dieser zunächst schwebend unwirksam. Nur mit Genehmigung der Eltern würde der Vertrag wirksam.

In Ihrem Fall haben Sie den Vertrag auf sich laufen und gestatten Ihrem Sohn die Nutzung. Damit tragen Sie auch die volle Verantwortung für diesen Vertrag.

Eine gesetzliche Regelung, den Anbieter dazu zu verpflichten, eine Internetsperre einzurichten, gibt es nicht.

Man kann hier erwägen, aus dem Grundsatz von Treu und Glauben nach § 242 BGB eine solche vertragliche Nebenpflicht herzuleiten. Allerdings wäre dies wohl etwas weit hergeholt.

Grundsätzlich gilt aber, dass der Anbieter bzw. der Hersteller des Mobilfunkgerätes dafür Sorge tragen muss, dass sich das Gerät nicht von allein in das Internet einwählt.

Es ist also nicht der Mobilfunkanbieter in Anspruch dafür zu nehmen, dass dieser den Internetzugang sperrt, sondern vielmehr darauf zu achten, dass man ein Gerät eines Mobilfunkgeräteherstellers wählt, bei welchem man die automatische Verbindung ausstellen kann.

Damit ist zumindest die Gefahr gebannt, dass sich das Handy automatisch einwählt.

Damit ist natürlich immer noch nicht Ihr Problem gelöst, dass der Sohn die häusliche Internetsperre durch das Handy umgeht.

Allerdings gibt es hier keine rechtliche Handhabe, weder den Mobilfunkanbieter noch den Gerätehersteller zu verpflichten, einen entsprechende Sperrfunktion zur Verfügung zu stellen.

Gerade weil der Vertrag auf Sie läuft, kann man auch aus Treu und Glauben nach § 242 BGB keine entsprechende vertragliche Verpflichtung ziehen.

Im Ergebnis ist es also eher ein technisches denn ein rechtliches Problem. Sie sollten sich an den Hersteller des Mobilfunkgerätes wenden und schauen, ob man am Gerät entsprechende Einstellungen vornehmen kann. Ansonsten bleibt nur der Wechsel des Gerätes auf ein älteres Modell ohne Internetzugang.


Mit freundlichen Grüßen


Steffan Schwerin
Rechtsanwalt

Rechtsanwaltskanzlei Schwerin
Golmsdorfer Str. 11
07749 Jena

Tel.: 036412692037
Fax: 036412671047
Email: info@raschwerin.de
Skype: raschwerin
Internet: www.jena-rechtsberatung.de

ANTWORT VON
Rechtsanwalt Steffan Schwerin
Jena

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