Frage geschrieben am 12.08.2009 13:44:26
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Mobilfunk Profi gesucht - 2000€ Daten - 12Std/Tag online - iPhone - O2
Rechtsgebiet: Generelle Themen | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1817Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
ich bin seit über 10 Jahren Kunde bei O2 und habe zurzeit einen "Genion L" Vertrag. Das ist ein Tarif, der in erster Linie für Vieltelefonierer gut ist. Da der Tarif schon älter ist, gibt es darin keine der heute üblichen "Internet-Packs" oder ähnliches, welche Daten nach Volumen abrechnen. In diesem Fall gilt als Standard, wenn nichts anderes vereinbart, ein volumenunabhängiger Zeittarif.
Bis jetzt 986,-€ und in der nächsten Rechnung nochmal ca. 1.200,-€.
In der letzten Mobilfunkrechnung - Juli - wurden bei mir 986€ für Internetnutzung berechnet. An 16 aufeinanderfolgenden Tagen im Schnitt 11,4 Stunden pro Tag. Es vielen zwischen 489 und 1082 min. täglich, insgesamt 10963 min. an (04.07. - 19.07.2009).
Am 10.08. viel mir das nach Abbuchung der Lastschrift vom Konto auf. Ich gehe davon aus, dass in der noch folgenden August-Rechnung auch an den Tagen vom 20.07. bis 10.08.2009 die durchschnittlichen 11,4 Std. pro Tag angefallen sind. Das entspricht hochgerechnet weiteren 1.200,-€, also insgesamt rund 2.000,-€! Die August-Rechnung erhalte ich erst um den 29.08.2009 herum. Es handelt sich also um einen Zeitraum von 36 Tagen vom ersten Vorfall am 04.07.2009 bis zur Entdeckung am 10.08.2009.
iPhone und Datennutzung - Datenverkehr bewusst vermeiden.
Der Beginn der "Datentage" stimmt in etwa überein mit dem Beginn der Nutzung meines iPhones. Ich habe dort bewusst "UMTS 3G" (schnelle Datenübertragungstechnik für Mobiltelefone) und "Push-Dienst" (automatisierter Datenverkehr) deaktiviert, um ungewollten Datentransfer zu vermeiden. Auch das sog. "Datenroaming" (Datentransfer über Mobilfunk) ist immer deaktiviert gewesen.
Daten über Mobilfunk vermieden, nur bei Bedarf aktiviert.
In Summe habe ich insgesamt im angegebenen Zeitraum - großzügig angenommen - etwa 40-60 Minuten über Mobilfunk (also nicht über W-LAN) im Internet gesurft, d.h. Seiten aufgerufen und Inhalte gelesen. Dazu hatte ich jeweils manuell "UMTS 3G" und "Datenroaming" zeitweise aktiviert. Es gibt einen eingerichteten Mailaccount auf dem iPhone, der manuell(!) abzurufen ist, eben um ungewollten Datenverkehr zu vermeiden. Diesen habe ich über Mobilfunk nicht abgerufen.
Daten im lokalen Netzwerk mit Internet über normale DSL-Festnetzanschlüsse.
Das iPhone loggt sich automatisch in bekannte W-LAN Netze ein und zeigt das im Display auch deutlich an. Nur wenn die Anzeige an(!) war, habe ich Datenverkehr durch Web-browsen und Mailabruf erzeugt. Aber auch das ist in Summe pro Tag im Schnitt - großzügig angenommen! - max. 1 Stunde.
12 Stunden pro Tag absolut undenkbar.
Egal wie technisch eine Datennutzung zustande gekommen ist, eine bewusste - auch gewollte - Nutzung des Internets, d.h. Mailabruf und Webbrowsen oder andere Datendienste wie "YouTube" o.ä. über täglich durchschnittlich 12 Stunden ist für mich als Vollzeit-Freiberufler mit Familie schlichtweg nicht möglich! Mir ist es unerklärlich, wie eine Datenverbindung über so einen langen Zeitraum zustande kommen kann, wenn "Datenroaming", "UMTS 3G", und alle automatischen Datendienste deaktiviert sind.
Wovon bin ich ausgegangen?
Ich habe mich mit der Nutzung des neuen iPhones natürlich darauf eingestellt, dass Datenverkehr zustande kommen wird - auch über Mobilfunk. Ich war bereits mehrmals in den letzten Wochen mit O2 in Kontakt, um meinen Vertrag zu verlängern und dabei auch einen Internettarif zu buchen. Da ich aber noch Bedenkzeit für die Wahl des Tarifes brauchte, weil ich 1. bei einem Tarifwechsel eine Telefonnummer verlieren werde (Genion-Festnetznummer, geschäftlich genutzt) und 2. nicht abschätzen konnte, wie groß meine Datennutzung sein würde - welcher Tarif also zu wählen ist, lief der bisherige Tarif bis heute weiter.
Für mich war es unvorstellbar - und ist es immer noch, dass die in keinem Verhältnis zum Nutzen stehenden Kosten von 2.000,-€ entstehen würden und könnten!
Bei O2 gibt es im Grunde 3 Tarifvarianten für Daten:
1."Dayflat" als Prepaid für 3,50€ pro Kalendertag. Keine Zeit und Volumenbegrenzung.
Beispiel: 3,50€ x 30 Tage = 105,-€
2."Internet-Pack-S-M-L" als Postpaid für 5,- / 10,- / 25,- pro Monat. Keine Zeit-, jedoch Volumenbegrenzung bei "Internet-Pack-S", dann
3."Standardabrechnung", wenn kein besonderer Datentarif gewählt. Zeitabrechnung.
Beispiel: 60 min. pro Tag = 5,40€ x 30 Tage = 162,-€
Ich hatte für meine Datennutzung bis zum Tarifwechsel - über 4 bis 8 Wochen - mit Kosten gerechnet, die sich nach der vorgenannten Übersicht auf max. 150,- pro Monat im ungünstigsten(!) Fall summieren würden.
Welche Lösung?
Mir ist klar, dass hier ein mehr oder weniger eindeutiges Vertragsverhältnis vorliegt, der für Datennutzung ein Entgelt vorsieht, das ist auch für mich unbestritten. Aus diesem Grund bin ich grundsätzlich bereit, für die angefallene Datennutzung zu zahlen. Auch aus dem Grunde, weil ich möglicherweise nicht umfassend genug den Datenverkehr vom Endgerät aus unterbunden habe (wobei ich als technisch interessierter Dipl.-Ing. schon alle offensichtlichen Einstellungen zur Datenvermeidung vorgenommen habe!).
Ich könnte aus vorgenanntem Grund einer Art Vergleich zustimmen, natürlich abhängig davon, was Sie mir als Anwältin oder Anwalt empfehlen.
1.Welche Reaktion auf die Rechnung sollte von meiner Seite erfolgen?
2.Soll die Lastschrift von mir zurückgeholt werden? (Geht noch einige Zeit)
3.Soll ich direkt über eine Anwältin / Anwalt den Kontakt mit O2 aufnehmen? Ich würde dafür eine Beauftragung vornehmen.
4.Kennen Sie vergleichbare Fälle und deren Ausgang?
5.Ist der Tatbestand der Nutzung des mittels Software für alle Netze freigeschaltete iPhone in diesem Zusammenhang relevant?
Für Ihre Antworten und Empfehlungen bedanke ich mich schon jetzt.
Mit freundlichen Grüßen
Hinweis:
Achtung Archiv!
Diese Antwort ist vom 12.8.2009 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort geschrieben am 12.08.2009 14:40:34 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Michael Vogt
Payerstrasse 82, 72764 Reutlingen, Tel: 07121 128221, Fax: 07121 128223
Arbeitsrecht, Sozialrecht, Familienrecht, Vertragsrecht, Kaufrecht, Internet und Computerrecht, Miet und Pachtrecht
Bewertungen: 430
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Ihre Fragen darf ich auf der Basis des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes gerne wie folgt beantworten:
Die Schritte, die in derartigen Fällen rein formal zunächst unternommen werden sollten, ergeben sich letztendlich aus § 45i TKG.
Demnach sollte der Kunde möglichst kurzfristig nach Erhalt der Rechnung, jedoch spätestens innerhalb von 8 Wochen, schriftlich Einspruch gegen die erteilte Rechnung erheben.
Der Einspruch sollte hierbei möglichst nachweisbar, d.h. per Einschreiben oder Telefax erfolgen, und genaue Angaben darüber enthalten, welchen Rechnungspositionen genau widersprochen wird.
Ferner sollte die Aufforderung enthalten sein, dass die Verbindungsdaten aus dem streitigen Zeitraum nicht gelöscht werden.
Nach der gesetzlichen Regelung des § 45i TKG hat der Anbieter dann eine technische Überprüfung des Anschlusses durchzuführen und dem Kunden die Ergebnisse der Überprüfung mitzuteilen.
Liegen die Ergebnisse der Überprüfung vor und hat diese keinen technischen Fehler ergeben, sollte auf jeden Fall versucht werden, notfalls unter Zuhilfenahme der Schlichtungsstelle der Bundesnetzagentur, mit dem Anbieter eine Einigung zu erzielen.
Hierbei wird insbesondere zu berücksichtigen sein, dass es gerichtliche Entscheidungen gibt, nach denen ein Anbieter verpflichtet ist, seinen Kunden auf kostenverursachende Fehler bei der Einwahl hinzuweisen, wenn ihm aufgrund eines äußerst ungewöhnlichen und nur mit einem technischen Fehler zu erklärenden Nutzungsverhalten des Kunden ein kostenverursachender Fehler bei der Einwahl hätte auffallen müssen. (AG Frankfurt, Urteil vom 02.11.2007, 32 C 1949/07)
Unterlässt er diesen Hinweis, steht ihm nach dieser Entscheidung kein Anspruch auf die durch den Einwahlfehler verursachten Nutzungsentgelte zu.
Dementsprechend empfehle ich Ihnen, zunächst schriftlich Einspruch gegen die Rechnung zu erheben und die erteilte Einzugsermächtigung zu widerrufen.
Die bereits eingereichte Lastschrift sollten Sie zurück holen, aber jedenfalls gleichzeitig die unstrittig angefallenen Beträge an die Gegenseite überweisen.
Die Beauftragung eines Anwalts bereits in diesem Stadium ist sicherlich sinnvoll, da dadurch die Vergleichsbereitschaft der anderen Seite erfahrungsgemäß höher ist, als wenn der Kunde selbständig verhandelt.
Gerne steht Ihnen meine Kanzlei hierfür zur Verfügung, wobei der für diese Erstberatung bezahlte Betrag selbstverständlich vollumfänglich in Anrechnung gebracht würde.
Dass Sie in dieser Zeit das iPhone in Gebrauch genommen haben, deutet sicherlich auf die Ursache des Problems hin, sollte jedoch momentan gegenüber Ihrem Vertragspartner noch keine Erwähnung finden.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort einen ersten Überblick über die Rechtslage verschafft zu haben.
Hierbei möchte ich Sie darauf hinweisen, dass es sich bei dieser Antwort, basierend auf Ihren Angaben, lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes handelt. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.
Sie können natürlich gerne im Rahmen der Nachfrageoption auf diesem Portal oder über meine E-Mail-Adresse mit mir Verbindung aufnehmen.
Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Nachmittag und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Michael Vogt
Rechtsanwalt
Payerstrasse 82
72764 Reutlingen
Tel.: 07121 128221
Fax: 07121 128223
info@anwalt-vogt.de
www.anwalt-vogt.de
www.anwalt-reutlingen.com
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 12.08.2009 16:51:50
Sehr geehrter Rechtsanwalt,
zunächst vielen Dank für Ihre Erläuterungen, die mir Klarheit über das mögliche Vorgehen verschafft haben. Bitte teilen Sie mir das zu erwartenden Honorar für Ihre Arbeit mit, da ich keine Vorstellung dazu habe. Dann würde ich gerne Ihrem Vorschlag folgen und Sie mit der Bearbeitung der Angelegenheit beauftragen wollen.
Hab ich das richtig verstanden, dass auch schon der erste schriftliche Einspruch gleich von Ihnen kommen sollte? Das würde ich bevorzugen. Andernfalls kann ich wenn nötig auch selber einen Schrieb verfassen.
Ich warte noch Ihre Antwort ab, um die Rückholung der Lastschrift und den schriftlichen Einspruch zeitlich aufeinander abstimmen zu können. Sowohl für Einspruch als auch Lastschrift dürften die Fristen ja noch bis Donnerstag oder Freitag ausreichen.
Sollten Sie den Einspruch formulieren, habe ich noch einen Hinweis:
Wenn die Lastschrift zurückgeholt wird, erwarte ich, dass O2 den Anschluss sperren wird - auch wenn der unstrittige Betrag von mir überwiesen wird. Bitte fügen Sie dem Einspruch einen deutlichen Hinweis an, damit der Anschluss nicht kommentarlos von O2 gesperrt wird. Möglicherweise gibt es ja auch hierzu eine rechtliche Grundlage, um denen das von vornherein auszureden.
Ich habe eigentlich vor, Anbieter und Telefonnummern beizubehalten, da ich die Nummern geschäftlich nutze und überwiegend zufrieden war mit dem Anbieter. Doch wenn nicht anders möglich, würde ich auch einen Wechsel in Betracht ziehen, wenn es der Verhandlung dienlich ist.
Bitte teilen Sie mir mit, welche Unterlagen ich Ihnen im Falle einer Beauftragung mailen soll und an welche mailadresse.
Bereits im voraus vielen Dank und mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Rechtsanwalt,
zunächst vielen Dank für Ihre Erläuterungen, die mir Klarheit über das mögliche Vorgehen verschafft haben. Bitte teilen Sie mir das zu erwartenden Honorar für Ihre Arbeit mit, da ich keine Vorstellung dazu habe. Dann würde ich gerne Ihrem Vorschlag folgen und Sie mit der Bearbeitung der Angelegenheit beauftragen wollen.
Hab ich das richtig verstanden, dass auch schon der erste schriftliche Einspruch gleich von Ihnen kommen sollte? Das würde ich bevorzugen. Andernfalls kann ich wenn nötig auch selber einen Schrieb verfassen.
Ich warte noch Ihre Antwort ab, um die Rückholung der Lastschrift und den schriftlichen Einspruch zeitlich aufeinander abstimmen zu können. Sowohl für Einspruch als auch Lastschrift dürften die Fristen ja noch bis Donnerstag oder Freitag ausreichen.
Sollten Sie den Einspruch formulieren, habe ich noch einen Hinweis:
Wenn die Lastschrift zurückgeholt wird, erwarte ich, dass O2 den Anschluss sperren wird - auch wenn der unstrittige Betrag von mir überwiesen wird. Bitte fügen Sie dem Einspruch einen deutlichen Hinweis an, damit der Anschluss nicht kommentarlos von O2 gesperrt wird. Möglicherweise gibt es ja auch hierzu eine rechtliche Grundlage, um denen das von vornherein auszureden.
Ich habe eigentlich vor, Anbieter und Telefonnummern beizubehalten, da ich die Nummern geschäftlich nutze und überwiegend zufrieden war mit dem Anbieter. Doch wenn nicht anders möglich, würde ich auch einen Wechsel in Betracht ziehen, wenn es der Verhandlung dienlich ist.
Bitte teilen Sie mir mit, welche Unterlagen ich Ihnen im Falle einer Beauftragung mailen soll und an welche mailadresse.
Bereits im voraus vielen Dank und mit freundlichen Grüßen
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 12.08.2009 17:34:02
Ich habe Ihnen eine Mail geschrieben.
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