Frage geschrieben am 28.07.2010 16:10:38
Mobbing unter Mietern
Rechtsgebiet: Mietrecht, Wohnungseigentum | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1723Welche Möglichkeiten haben wir?
Antwort geschrieben am 28.07.2010 17:07:02 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwältin Dr. Elke Scheibeler
Heinz-Fangman-Str. 2, 42287 Wuppertal, Tel: 0202 76988091, Fax: 0202 76988092
Fachanwalt Arbeitsrecht, Insolvenzrecht, Miet und Pachtrecht, Kaufrecht, Vertragsrecht
Bewertungen: 134
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offen gestanden habe ich etwas Probleme Ihre Frage zu verstehen. Ich verstehe Sie so: Sie haben ein Haus mit mehreren Wohnungen, die Sie vermieten. Ihr langjährige Mieterin hat sich nach Scheidung und neuer Heirat so verändert, dass Sie andere Mietparteien mobbt. Deshalb sind andere Mieter bereits ausgezogen, und Sie haben Probleme neue Mieter zu finden. Wenn ich Sie falsch verstanden habe, bitte ich um Mitteilung.
Ggf. haben Sie die Möglichkeit, die mobbende Mieterin zu kündigen. Die Belästigung von anderen Mietern kann eine Pflichtverletzung des Mietvertrags sein, die zu einer fristgemäßen oder sogar fristlosen Kündigung des Mietvertrags berechtigen kann. Hierunter fällt z.B. die Störung des Hausfriedens, Verletzung der Hausordnung, Beleidigungen und Straftaten gegen andere Mieter und deren Gäste, Beeinträchtigung durch Lärm, Geruch und Schmutz. Leider beschreiben Sie nicht genauer, worin das Mobbing genau liegt. Bevor Sie eine fristlose Kündigung aussprechen, ist außerdem vorher in der Regel eine Abmahnung erforderlich, in der Sie die Mieterin auf das Fehlverhalten genau hinweisen.
Sie können sich auch entschließen, Ihrer Mieterin im Hinblick auf die lange Mietdauer generell zunächst eine Abmahnung erteilen, um ihr klar zu machen, dass es auch zu ihren Pflichten gehört, die Mitmieter in Ruhe zu lassen.
Jedenfalls sollten Sie sich von einem örtlichen Anwalt oder auch dem Grundeigentümerverein genau beraten lassen, bevor Sie tätig werden. An die Kündigung von Wohnraummietverhältnissen werden hohe Anforderungen gestellt, außerdem neigen die Gerichte dazu, die Mieter im Zweifel zu schützen. Sie sollten genau das Fehlverhalten der Mieterin und auch dessen Beweisbarkeit durch Zeugen usw. klären, bevor Sie tätig werden.
Dr. Elke Scheibeler
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Heinz-Fangman-Str. 2
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Mobil: 0172 9077547
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