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Mobbing durch den Arbeitgeber


18.07.2012 14:19 |
Preis: 45,00 € |

Arbeitsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Dr. Elke Scheibeler


| in unter 2 Stunden

Sehr geehrte Damen und Herren,

mein Mann ist nunmehr seit ca. 14 Wochen krank (Burnout mit daraus resultierende Nervenschäden) und wird nun seit einiger Zeit bei anberaumten Personalgesprächen immer wieder unter Druck gesetzt:

- ob er denn nicht mal wieder arbeiten wolle
- er "versaue" die Statistik (Personalausfall - Krankentage und daraus resultierende Zusatzkosten [als Monteur wird er bei Abwesenheit durch externe Dienstleister ersetzt]), das könnte zur Standortschließung führen
- er stünde auf der Abschussliste
- wenn er wieder in die Arbeit käme, dann könne er seinen bereits Anfang des Jahres beantragten/vereinbarten Urlaub vergessen (dieser Urlaub ist uns allerdings wichtig, da er die Kindergartenschließung überbrücken soll und ich keinen Urlaub bekomme)
- wenn er wieder in die Arbeit käme, würde er in nächster Zeit nur noch auf Montage (mit Übernachtungen) arbeiten (obwohl er hier vor Ort im Moment durch Fremdfirmen ersetzt wird und die ja, wie oben angeführt, "die Statistik versauen")

Mein Mann ist nun hin und her gerissen, ob er diesem Druck nachgeben, d. h. ab nächster Woche ggf. auch gegen den Rat des Arztes wieder arbeiten gehen soll, oder soll er sich nicht beeindrucken lassen und ggf. auf konkrete Maßnahmen/Repressalien des Arbeitgebers warten?

Wie sehen Sie die Sachlage?

Der oben beschriebene Zustand ist, wie Sie sich vorstellen können, natürlich kaum förderlich für die Genesung bei Burnout.

Vielen Dank vorab für Ihre Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 226 weitere Antworten zum Thema:
Arbeitgeber Mobbing
18.07.2012 | 15:41

Antwort

von

Rechtsanwältin Dr. Elke Scheibeler
230 Bewertungen
Sehr geehrter Fragesteller,

gerne beantworte ich Ihre Anfrage wie folgt:

Ihr Mann sollte nicht gegen den Rat seines Arztes wieder arbeiten gehen. Seine Gesundheit geht hier dem Arbeitsplatz vor vor.

Da er ja aufgrund von Umständen am Arbeitsplatz krank geworden ist, sollte er sich zudem um ein betriebliches Wiedereingliederungsmanagement bemühen, wozu dann auch der Betriebsrat und der Betriebsarzt hinzuziehen wäre. Hierbei sollte dann gemeinsam geklärt werden, wie die Arbeitssituation so umgestaltet werden kann, dass Ihr Mann weiterarbeiten kann ohne krank zu werden. Dies kann auch eine Versetzung sein, da ja hier offenbar Druck vom unmittelbaren Vorgesetzten ausgeübt wird. Ggf. bessert sich die Situation ja, wenn er in eine andere Abteilung kommt oder auch eine andere, leidensgerechte Arbeit zugewiesen bekommt.

Eine krankheitsbedingte Kündigung ist falls das Kündigungsschutzgesetz greift, d.h. der Betrieb mehr als 10 Vollzeitbeschäftigte ohne Auszubildende aufweist, vom Arbeitgeber nur schwer zu begründen, da dann eigentlich feststehen muss, dass Ihr Mann nie mehr auf seinen Arbeitsplatz arbeiten kommen kann. Bei einem vom Arbeitgeber verweigerten betrieblichen Wiedereingliederungsmanagement liegt hier die Latte für den Arbeitgeber noch höher, da es zu seiner Fürsorgepflicht gehört, die Arbeitsumstände so zu gestalten, dass die Gesundheit des Arbeitnehmers nicht geschädigt wird. Im Falle einer Kündigung sollten Sie somit eine Klage erwägen, wobei Sie bitte die Klagefrist von drei Wochen ab Erhalt der Kündigung beachten.

Einmal bewilligter Urlaub ist zu gewähren. Sollte der Arbeitgeber Ihrem Mann im Fall der Genesung nicht frei geben, könnte dieser im Eilverfahren das Arbeitsgericht anrufen.

Im Hinblick auf die angedrohte Dauermontage könnte Ihrem Mann ggf. ein Leistungsverweigerungsrecht zustehen, soweit die dauerhafte Zuweisung von Montagetätigkeiten billigem Ermessen widerspricht. Ich gehe davon aus, dass Ihr Mann vertraglich zur Auswärtstätigkeit verpflichtet ist, so dass er vom Grundsatz hiergegen nichts einwenden kann. Wenn er aber in Zukunft ständig auf Montage geschickt wird, während andere Kollegen jeden Tag zu ihrer Familie nach Hause fahren können, entspricht dies nicht mehr billigem Ermessen, so dsss Ihrem Mann ggf. ein Leistungsverweigerungsrecht zusteht. Bevor er dieses geltend macht, sollte er sich dann aber vorher ausführlich anwaltlich beraten lassen, da bei einer unrechtmäßigen Leistungsverweigerung Abmahung und Kündigung drohen.

Alles in Allem sollte sich Ihr Mann also nicht schikanieren lassen, sondern in erster Linie auf seine Gesundheit achten. Die wirtschaftlichen Interessen des Arbeitgebers, der eine Ersatzkraft bezahlen muss und so weniger Gewinn macht, sind hierbei nebensächlich.


Abschließend weise ich noch auf Folgendes hin: Dieser Dienst soll Ihnen lediglich eine erste Einschätzung geben und den Gang zu einem örtlichen Rechtsanwalt nicht ersetzen. Oft stellt sich erst dort ein bestimmtes Detail heraus, das zu einer ganz anderen rechtlichen Bewertung des Falles führt.


Dr. Elke Scheibeler
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Heinz-Fangman-Str. 2
42287 Wuppertal
Tel: 0202 76988091
Mobil: 0172 9077547
Fax: 0202 76988092
kanzlei@kanzlei-scheibeler.de
www.kanzlei-scheibeler.de

ANTWORT VON
Rechtsanwältin Dr. Elke Scheibeler
Wuppertal

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