Mitverschulden beim Verkehrsunfall wenn beide PKW rückwärts fahren?
26.11.2011 20:25 |
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Verkehrsrecht
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Rechtsanwalt Peter Dratwa
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Sehr geehrte Damen und Herren,
ich fuhr nachts auf einem öffentlichen Weg mit meinem PKW langsam rückwärts. Als ich eine private (offene, nicht von Häusern begrenzte) Hofeinfahrt passierte, fuhr dort ein anderer PKW rückwärts heraus und rammte mit einer Ecke der hinteren Stoßstange meine Beifahrertür.
Der Fahrer des anderen PKW sah das Verschulden zu 100 % bei sich. Seine Versicherung ist jedoch der Meinung, dass die Schuld zu je 50% bei beiden Fahrern liege, mit der Begründung "da beide rückwärts fuhren". Da mein Rückwärtsfahren aus meiner Sicht jedoch nicht ursächlich war (es fand ja kein Zusammenstoß in meiner Fahrtrichtung statt, die ich stets im Blick hatte, sondern ich wurde von der Seite gerammt, was ja auch beim Vorwärtsfahren hätte passieren können und von mir in diesem Moment nicht vermieden werden konnte)und der andere PKW von privatem auf öffentliches Gelände fuhr, zweifle ich an dieser Auffassung.
Frage: Ist die Einschätzung der Versicherung dennoch zutreffend oder würde ein Widerspruch (zumindest um eine 30%/70%-Regelung ö.ä. zu erreichen) erfolgversprechend sein?
Bereits vorab bedanke ich mich für eine kompetente Auskunft als Grundlage für mein weiteres Vorgehen in dieser Angelegenheit.
Freundliche Grüße
Trifft nicht Ihr Problem?
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