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Mittagsruhe: was ist erlaubt?


| 18.11.2007 12:14 |
Preis: ***,00 € |

Nachbarschaftsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Eckart Johlige




Guten Tag,

ich wohne in einem hellhörigen Haus und habe eine geräuschempfindliche Nachbarin.

Sie klingelt wenn ich mal meinen Heimtrainer benutze. Oder während der Mittagsruhe MITTAGessen vorbereite. Man soll ja Zimmerlautstärke während der Ruhezeiten einhalten, auch wenn es hellhörig ist.Aber man darf ja auch,weil es ein Grundbedürfnis ist, nachts Duschen.

Darf ich zwischen 13 und 15 uhr in einem hellhörigen Haus keinen Mucks mehr machen oder dürfen hier in Berlin schon meine Töpfe während der Mittagsruhe kläppern? :-)

18.11.2007 | 14:37

Antwort

von

Rechtsanwalt Eckart Johlige
83 Bewertungen
Sehr geehrter Fragesteller,

das mit der sog. "Mittagsruhe" ist ein häufig gehörtes Gerücht, dass auch durch ständige Wiederholung nicht richtig wird.

In Berlin jedenfalls gilt keine Mittagsruhe.

Rechtsgrundlage für das Vorgehen gegen Lärmimmissionen ist das Landes-Immissionsschutzgesetz.

Aus diesem Gesetz gebe ich nachfolgenden Auszug wieder:

"§ 3 Schutz der Nachtruhe
Von 22.00 bis 06.00 Uhr ist es verboten, Lärm zu verursachen, durch den jemand in seiner Nachtruhe gestört werden kann.

§ 4 Schutz der Sonn- und Feiertagsruhe
An Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ist es verboten, Lärm zu verursachen, durch den jemand in seiner Ruhe erheblich gestört wird.

§ 5 Tonwiedergabegeräte und Musikinstrumente
Tonwiedergabegeräte und Musikinstrumente dürfen nicht in einer Lautstärke benutzt werden, durch die jemand erheblich gestört wird. Weitergehende Einschränkungen nach den §§ 3 und 4 gehen vor.

§ 6 Einschränkungen
(1) Die Verbote der §§ 3 und 4 gelten nicht für Geräusche, die verursacht werden durch

-das Glockenläuten zu kirchlichen Zwecken,
-Maßnahmen, die der Verhütung oder Beseitigung einer Notlage dienen,
-Maßnahmen, die der Winterglätte- und Schneebekämpfung dienen,
Ernte- und Bestellungsarbeiten landwirtschaftlicher Betriebe zwischen 5.00 Uhr und 6.00 Uhr sowie zwischen 22.00 Uhr und 23.00 Uhr. "

Eine Mittagsruhe gilt danach nicht. Nur die Nachtzeit zwischen 22.00 Uhr und 6 Uhr ist geschützt, gleiches gilt für Sonn- und Feiertage. Ganztägig ist es auch verboten, Tonwiedergabegeräte in einer Lautstärke zu betreiben, die jemand erheblich gestört würde.

Mit freundlichen Grüßen

Johlige, Rechtsanwalt


Nachfrage vom Fragesteller 18.11.2007 | 14:57

Was sie sagen ist super für mich. Damit wäre mein problem gelöst!!!

Aber ich habe auch einmal gelesen das sie In der Hausordnung individuel gilt. Weil man sich beim unterschreiben vom Mietvertrag verpflichtet, die dort in der Hausordnung stehende Mittagsruhe einzuhalten?! Eine Kollegin von Ihnen schreibt in diesem Forum auch etwas über Mittagsruhe.
Frage in Kategorie:
Recht & Justiz - Nachbarschaftsrecht
Betreff:
Ruhestörung durch Staubsauger am Sonntag u. durch Kind

Einsatz: €30,00
Status: Beantwortet
geschrieben am 28.05.2006 09:51:00

Hier der link :

http://www.frag-einen-anwalt.de/Ruhest%F6rung-durch-Staubsauger-am-Sonntag-u.-durch-Kind__f13629.html

Ergänzung vom Anwalt 18.11.2007 | 15:17

Durch die Hausordnung im Mietvertrag kann sich abweichendes ergeben. Aus Ihrer Frage ergab sich aber nicht, dass eine Hausordnung existiert. Dies setzt aber voraus, dass a) laut Hausordnung so etwas wie eine Mittagsruhe gilt b) dass diese Hausordnung vertraglich mit Ihnen vereinbart worden ist. Im Übrigen ist es auch während dieser Ruhezeit erlaubt, "übliche" und nicht vermeidbare Geräusche zu verursachen. Topfklappern wäre also auch dann nicht zu beanstanden, wenn es eine mietvertraglich vereinbarte Ruhezeit gäbe.
Bewertung des Fragestellers |


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ANTWORT VON
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