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Hallo, hier unsere Frage!
Wir betreiben eine Speditions GmbH mit einem Kapital von 40.000 €
Zur Erlangung der EU Lizenzen haben wir extra eine Speditionskauffrau eingestellt, um so die Prson mit fachlicher Eignung in unserem Unternehmen zu haben.
Diese Speditionskauffrau wurde nun von dem Mitarbeiter der Strassenverkehrsbehörde unseres Landkreises eingeladen, um dort zu besprechen wie es mit der Erteilung der Lizenzen vorangehen würde.
Der Mitarbeiter der Behörde hat dann aber unserer Mitarbeiterin "Schauermärchen" erzählt, die jeglicher grundlage entbehren.
z.b.
Sie wäre haftbar für das Kapital der GmbH in Höhe von 30.000 €
Unser Unternehmen würde mit Mafia Methoden arbeiten, und Sie solle sich sehr genau überlegen ob Sie weiter für uns tätig sei.
Der Erfolg dieser "Belehrung" durchs Amt war, das unsere Mitarbeiterin am nächsten Tag nicht mehr zum Dienst erschienen ist, und jeglich Unterhaltung mit uns ablehnt.
Durch diese Aktion ist unser geschäftsbetrieb enorm gefährdet, und ebenso haben wir eine Mitarbeiterin verloren, die sehr gut in unser Unternehmen passte.
Was kann man gegen diese Art und Weise unternehmen???
Der guten Ordnung halber sei bemerkt, das unser Unternehmen jederzeit,eine Prüfung durch wen auch immer mit absoluter Sicherheit, mit Bravour bestehen würde. Wir haben uns nichts vor zu werfen.
Gerne würden wir Wege erfahren, um diesem treiben des Mitarbeiters unseres Landkreises entgültig das handwerk zu legen, zumal es nicht sehr einfach ist Speditionskaufleute zu rekrutieren. Wie gesagt, unsere Mitarbeiterin will nicht mal mehr mit uns telefonieren.
Hinweis:
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Diese Antwort ist vom 26.6.2008 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort geschrieben am 26.06.2008 22:26:16 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwältin und Diplom-Ökonomin Dr. Corina Seiter
Stedinger Str. 39a, 27753 Delmenhorst, Tel: 04221-983945, Fax: 04221-983946
Zivilrecht, Vertragsrecht, Internet und Computerrecht, Fachanwalt Familienrecht, Fachanwalt Strafrecht
Bewertungen: 203
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Sie haben gegen unwahre Behauptungen einen Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz.
Ggf. käme auch eine Dienstaufsichtsbeschwerde in Betracht oder eine Strafanzeige wegen Verleumdung (§187 StGB).
Des weiteren sei angemerkt, dass Ihre Mitarbeiterin einen gültigen Arbeitsvertrag hat und daher sehr wohl zur Arbeit erscheinen muss. Dies sollte man ihr - dann am besten schriftlich - verdeutlichen.
Ich habe Ihnen eine Email geschrieben.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. C. Seiter
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