Frage geschrieben am 03.11.2008 19:02:46
Mit oder ohne MwSt ???????????
Rechtsgebiet: Kaufrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3623Besten Dank im Voraus
Mik123
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Diese Antwort ist vom 3.11.2008 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort geschrieben am 03.11.2008 19:58:36 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Wolfram Geyer
Renatastr. 40, 80634 München, Tel: 089/30758845, Fax: 089/30767894
Arbeitsrecht, Erbrecht, Familienrecht, Mietrecht, Vertragsrecht, Kaufrecht, Zivilrecht
Bewertungen: 540
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nachdem Sie Ihren Angaben zufolge anscheinend einen Pauschalpreis ohne nähere Angaben vereinbart haben, ist nach der herrschenden Rechtsprechung davon auszugehen, dass die Mehrwertsteuer in dem angebotenen Preis bereits enthalten ist, wenn sich nicht aus den Umständen etwas anderes ergibt (BGH NJW 1991, 2484); dies gilt auch bei Angeboten an einen zum Vorsteuerabzug berechtigten Unternehmer (BGH WM 73, 677).
Nach überwiegender Rechtsauffassung der Gerichte und in der Literatur besteht auch kein Handelsbrauch dahingehend, dass Preisangebote und -vereinbarungen zwischen vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmern im Zweifel als Netto-Preise zu verstehen sind (so z.B. OLG München NJW-RR 1993, 415).
Auf die Frage, ob ein Handelsgeschäft vorliegt, kommt es daher meines Erachtens nicht an. Im Übrigen wäre der Kauf zwar schon noch Ihrem Geschäft zuzuordnen im Sinne des § 343 HGB, jedoch liegt ein beiderseitiges Handelsgeschäft nicht vor bei einem nur auf ein Einmalgeschäft angelegten rechtsgeschäftlichen Kontakt.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen bei Ihrem rechtlichen Problem weiterhelfen. Sollte noch Etwas unklar oder offen geblieben sein, können Sie gerne rückfragen.
Die von mir zitierte Rechtsvorschrift finden Sie unter dem nachfolgend benannten Link:
http://www.gesetze-im-internet.de/hgb/index.html
Mit freundlichen Grüßen
Wolfram Geyer
Rechtsanwalt
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