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Habe vor vier Jahren einen Unfall gebaut mit dem Auto eines Bekannten. Er saß daneben, wollte dass ich fahre, da er müde war. Als ich links abbiegen wollte hat von hinten einer überholt und ist hinten links reingedonnert (Habe vermutlich nicht geblinkt). Mein Bekannter hat sich bei der Polizei als Fahrer ausgegeben, ich war sozusagen Zeuge. Der Schaden des anderen wurde von der Versicherung bezahlt. Seinen Schaden hat er selbst bezahlt, wollte damals kein Geld von mir. Nun habe ich zu dem besagten Bekannten keinen Kontakt mehr und nun möchte er nach vier Jahren von mir das Geld sehen (4000 €). Kann er da noch Ansprüche stellen? Ich war ja offiziell nicht der Fahrer.Antwort geschrieben am 21.09.2010 11:28:44 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Hans-Georg Schiessl
Pfarrergasse 2, 93047 Regensburg, Tel: 0941/5841523, Fax: 0941/5841522
Fachanwalt Familienrecht, Miet und Pachtrecht, Verkehrszivilrecht, Immobilienrecht, Kapitalanlagenrecht
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vielen Dank für Ihre Anfrage.
In der Sache nehme ich Stellung wie folgt:
Nein, und zwar aus einenem einfachen Grund: Der Anspruch ist verjährt. Nach § 195 BGB beträgt die regelmäßige Verjährungsfrist 3 Jahre. Diese Verjährungsfrist gilt auch bei Schadensersatzansprüchen, wie in Ihrem Fall.
Im Übrigen würde Sie als Linksabbieger die volle Haftung treffen, soweit Sie es unterlassen hätten, entgegen § 9 I 1 StoO den Blinker zu betätigen. Eine Ausnahme besteht lediglich dann, wenn der Überholende mit überhöhter Geschwindigkeit gefahren ist (Haftungsquoten bei Verkehrsunfällen, 11. Auflage S. 192).
Mit der Einrede der Verjährung können Sie jedoch Ansprüche des Bekannten abwehren.
Ich hoffe Ihnen mit meinen Ausführungen einen ersten Überblick verschafft zu haben und verbleibe
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Georg Schiessl
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