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Frage geschrieben am 21.03.2010 08:13:01

Mißverständlicher Presseartikel der jetzt bei Suchmaschinen ( Google ect.) veröffent

Rechtsgebiet: Internetrecht, Computerrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1154
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 13 weitere Antworten zum Thema Google.
Ich wurde bei einem Presseartikel fälschlicherweise als Erfinder eines Produkts angegeben.( Ich bin Mitentwickler und Lizenznehmer).Dieser Artikel ist nun in Suchmaschinen zu finden.
Was muß ich tun damit dieser Artikel nicht weiter verbreitet wird, und gelöscht wird.


Hinweis:
Achtung Archiv!
Diese Antwort ist vom 21.3.2010 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf der Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben wie folgt beantworte.
Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen, so dass die Beratung innerhalb dieses Forums lediglich eine erste rechtliche Orientierung in der Sache darstellt und keinesfalls den Gang zu einem Kollegen vor Ort ersetzen kann.

Dies vorausgeschickt wird das Folgende ausgeführt:

Eine Inanspruchnahme gegenüber den Suchmaschinenbetreibern kommt nicht in Betracht.
Es besteht weder eine direkte Haftung noch eine solche nach den Grundsätzen der Störerhaftung. Eine Verletzung von Prüfungspflichten seitens der Suchmaschinenbetreiber liegt jedenfalls nicht vor.

Sie haben aber einen presserechtlichen Berichtigungsanspruch gegenüber dem Presseorgan, das den Artikel verfasst hat.
Vor diesem Hintergrund müssen Sie demnach in Erfahrung bringen, wer für den von Ihnen beschriebenen Artikel verantwortlich zeichnet und diesem gegenüber die Berichtigung geltend machen.

Ich hoffe, dass ich Ihnen in der Sache weiterhelfen konnte.
Für eine kostenlose Rückfrage stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Sollten Sie eine darüber hinausgehende Vertretung in Erwägung ziehen, empfehle ich Ihnen eine Kontaktaufnahme über die unten mitgeteilte E-Mail-Adresse. Die moderne Kommunikation ermöglicht insoweit auch die Überbrückung größerer Entfernungen.



Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 21.03.2010 12:09:12

Wenn ich sie recht verstehe besteht gegenüber den Suchmaschienen keine Möglichkeit, zu erwirken, das der Artikel nicht mehr als Suchergebnis erscheint ?
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 21.03.2010 12:31:32

Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihren Nachtrag.

Ja, Sie haben die rechtliche Einordung richtig verstanden.


Mit freundlichen Grüßen
RA K. Roth
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