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Missbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen u. Abzeichen... P O Z I L E I


10.12.2009 21:13 |
Preis: ***,00 € |

Strafrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Diplom-Jurist Alexander Sauer




Hallo,

Pozilei ist doch nicht Polizei !?!?!

Nach dem ich die klasse Idee hatte, meinen alten Opel Omega B Bj 95 in blau-silber zu lackieren, den Wagen anschliessend noch mit ein paar schicken silbernen Aufklebern zu verziehren, habe ich heute morgen eine Vorladung meiner zuständigen Polizeidienstelle erhalten.
Mir wird darin vorgeworfen: "Ermittlungsverfahren wegen folgender Straftat. Missbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen gemäß § 132a StGB. Opel Omega wurde dem äußeren Erscheinungsbild einem Funkstreifenwagen angeglichen und im öffentlichen Verkehrsraum geführt".

Ich hatte mich (dachte ich zumindest) aussreichend informiert, dass der Schriftzug Pozilei und ein blau-silbernes Auto keine Straftat darstellen. Selbst meine kleine Cousine hat beim ersten lesen festgestellt, dass es wohl kein echter Streifenwagen ist.

Die ersten fünf Tage nach Vollendung des schönen Autos, kam ich mir vor wie ein Schwerverbrecher, ständige Polizeikontrollen waren an der Tagesordnung. Kann man aber mit leben. Mir hat aber bis heute noch nie jemand gesagt, dass ich die Aufkleber entfernen soll.
Kleine Anmerkung am Rande, Rechtschutzversicherung besteht...

Wie soll ich mich verhalten?

Vielen Dank im vorraus.



Mit freundlichen Grüßen





Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 23 weitere Antworten zum Thema:
Missbrauch u.
11.12.2009 | 00:04

Antwort

von

Rechtsanwalt Diplom-Jurist Alexander Sauer
80 Bewertungen
Sehr geehrter Fragesteller,

ich beantworte Ihre Online-Anfrage aufgrund der von Ihnen gemachten Angaben:

Für den von Ihnen geschilderten Fall kommt die Verwirklichung des § 132 Abs. 2 StGB in der Form der unbefugten Verwendung verwechslungsähnlicher amtlicher Abzeichen in Betracht.

Die anderen in § 132 StGB unter Strafe gestellten Begehungsvarianten dürften schon dem Wortlaut nach ausscheiden.

Eine Rolle wird spielen, dass Sie ja zwar Polizei sondern eben „Pozilei“ auf den Wagen geschrieben haben aber in der Regel gerade bei sich bewegenden Fahrzeugen die menschliche Wahrnehmung nicht „buchstabengetreu“ liest, sondern „grafisch“ und Rechtschreibfehler „korrigiert“. Die Verwechslungsgefahr ist daher durchaus gegeben.

Entscheidend ist daher ob das Fahren eines Kfz, welches derart optisch aufbereitet wurde, wie das Ihre, die Verwendung eines unechten Amtsabzeichens darstellt. Amtsabzeichen sind nach der Definition nach Zeichen, die, ohne zur Kleidung zu gehören, den Träger als Inhaber eines bestimmten Amtes kenntlich machen (Schönke/Schröder-Sternberg-Lieben, StGB 27. Aufl. 2006, § 132a Rn 12). Ein Auto fällt daher nur bei einer sehr weiten Auslegung unter diesen Tatbestand.

Sie können sich gegenüber der Polizei bzw. der Ermittlungsbehörde auch durch einen Anwalt äußern wozu ich Ihnen dringend(!) raten würde. Verpflichtet sind Sie ohnehin nur Angaben zu Ihrer Person zu machen. Bevor eine umfassende Akteneinsicht vorgenommen wurde, ist von Angaben zur Sachen abzuraten. Gerne stehe ich für die Vornahme der Akteneinsicht zur Verfügung. Bitte kontaktieren Sie mich hierfür unter den angegebenen Rufnummern oder per E-Mail. Die Kostenrechnung würde unter Anrechnung dieser Erstberatungsgebühr erfolgen.


Die Beantwortung Ihrer Fragen erfolgte summarisch aufgrund der gemachten Angaben. Informationen die evlt. hätten hinzugefügt werden müssen, können zu einer abweichenden juristischen Bewertung führen.

Mit freundlichem Gruß


ANTWORT VON
Rechtsanwalt Diplom-Jurist Alexander Sauer
Mannheim

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