Minusstunden bei Kündigung
06.05.2011 18:23 |
Preis: ***,00 € |
Beantwortet von
| in unter 2 Stunden
Preis: ***,00 € |
Arbeitsrecht
Beantwortet von
Rechtsanwältin Tanja Sieben
| in unter 2 Stunden
Ich habe Fristgerecht zum 31.05.2011 gekündigt und bin in der Gastronomie tätig.
Leider habe ich letzten Monat 100 Minusstunden gemacht da einfach nicht genug Aufträge vorhanden waren um uns drei Mitarbeiter in unserer Abteilung volle 160 Stunden zu beschäftigen. (wir haben alle 3 100 Minusstunden im letzten Monat gemacht)
Meine Frage jetzt: Muss ich diese Minusstunden wieder reinarbeiten oder ist das Schuld der Arbeitgebers und verfallen Sie?
Mein Arbeitsvertrag lautet auf 160 Stunden im Monat, es gibt aber kalendarisch mal Monate mit 176 Stunden, ist dies auch rechtens?
Danke für schnelle Antwort
Trifft nicht Ihr Problem?
Wir haben 1521 weitere Antworten zum Thema:
Kündigung Minusstunden
Kündigung Minusstunden









