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Minusstunden bei Kündigung


06.05.2011 18:23 |
Preis: ***,00 € |

Arbeitsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Tanja Sieben


| in unter 2 Stunden

Ich habe Fristgerecht zum 31.05.2011 gekündigt und bin in der Gastronomie tätig.
Leider habe ich letzten Monat 100 Minusstunden gemacht da einfach nicht genug Aufträge vorhanden waren um uns drei Mitarbeiter in unserer Abteilung volle 160 Stunden zu beschäftigen. (wir haben alle 3 100 Minusstunden im letzten Monat gemacht)

Meine Frage jetzt: Muss ich diese Minusstunden wieder reinarbeiten oder ist das Schuld der Arbeitgebers und verfallen Sie?
Mein Arbeitsvertrag lautet auf 160 Stunden im Monat, es gibt aber kalendarisch mal Monate mit 176 Stunden, ist dies auch rechtens?

Danke für schnelle Antwort
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 1521 weitere Antworten zum Thema:
Kündigung Minusstunden
06.05.2011 | 18:58

Antwort

von

Rechtsanwältin Tanja Sieben
11 Bewertungen
Sehr geehrter Fragesteller,

unter Berücksichtigung des mitgeteilten Sachverhaltes möchte ich Ihre Frage wie folgt beantworten:

Um auf Auftragsschwankungen reagieren zu können, sind flexible Arbeitszeiten in vielen Unternehmen üblich. Entscheidend ist, dass Sie Ihre Arbeitskraft angeboten und die Minusstunden nicht selbst zu verantworten haben.

Entstehen die Minusstunden alleine aufgrund der fehlenden Aufträge und der Arbeitnehmer konnte deshalb nicht beschäftigt werden, kommt der Arbeitgeber gem. § 615 BGB in Annahmeverzug. Es kann vom Arbeitnehmer nicht erwartet werden, dass er die Minusstunden nach Ablauf der Kündigungsfrist ausgleicht.

Lediglich bis zum 31.05.2011 kann Ihr Arbeitgeber Ihre Arbeitskraft annehmen. Das bedeutet, bis zu diesem Zeitpunkt kann er Sie zu Mehrarbeit auffordern, ohne dass für die Mehrarbeit eine zusätzliche Vergütung zu zahlen ist. Diese wird dann mit den angefallenen Minusstunden "verrechnet". Kann Ihr Arbeitgeber Sie bis zum 31.05.2011 einsetzen, müssen Sie diese Arbeiten - innerhalb der Grenzen des Arbeitszeitgesetzes - leisten.

Nach Ablauf der Kündigungsfrist müssen Sie keine Dienstleistung mehr für Ihren bisherigen Arbeitgeber erbringen, da das Arbeitsverhältnis durch Sie gekündigt wurde. Mit Eintritt dieses Datums enden alle gegenseitigen Rechte und Pflichten.


ANTWORT VON
Rechtsanwältin Tanja Sieben
Düsseldorf

11 Bewertungen
FACHGEBIETE
Arbeitsrecht, Zivilrecht, Strafrecht, Kaufrecht, Miet und Pachtrecht