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Frage geschrieben am 17.11.2006 15:23:00

Minijob gegen 1 Euro-Job

Rechtsgebiet: Sozialrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 14528
Hallo!

Ich lebe zurzeit alleine und bekomme seit fast 2 Jahren Alg. 2 (aktuell 345 Euro + Miete). Durch Zufall habe ich vor kurzem erfahren, dass ein Laden eine Aushilfe sucht. Nachdem ich mich dort beworben hatte, sollte ich dort ein 4tägiges Praktikum machen, um feststellen zu können, ob ich für den Job geeignet bin. Nachdem der AG meiner Arbeitsvermittlerin mündlich mitgeteilt hat, dass geplant ist, aus dem Minijob nach einiger Zeit der Einarbeitung höchstwahrscheinlich eine sozialversicherungspflichtige Stelle zu machen, wurde mir das Praktikum von meiner Arbeitsvermittlerin genehmigt. Als ich dann gestern (16.11.) zur ARGE ging, um mitzuteilen, dass ich die Stelle haben kann, hat meine Arbeitsvermittlerin mich darum gebeten, dass ich ihr bis Montag (20.11.) alle Unterlagen (Vertrag, Nachweise über Lohn, Arbeitszeit etc.) einreichen soll, damit sie die Sache prüfen kann. Dabei war ihr vor allem wichtig, dass der AG ihr schriftlich zusichert, dass aus dem Minijob in absehbarer Zeit eine sozialversicherungspflichtige Stelle wird. Wenn ich die Unterlagen nicht einreiche oder ihr irgendwas anderes nicht passt (wenn z. B. die eben genannte Bestätigung vom AG fehlt), will sie den Minijob ablehnen und mir stattdessen einen 1 Euro-Job zuweisen.

Soweit ich weiß, hab ich die Pflicht, den Minijob zu melden, muss mir diesen aber nicht von der ARGE genehmigen lassen. Ich muss mich halt nur, solange es bei dem Minijob bleibt, weiter um eine feste Anstellung bemühen, was ich auch zwangsläufig tun werde. Und ich weiß auch, dass ich den Minijob aufgeben muss, sobald sich eine feste Anstellung anbietet. Ich denke, das ist soweit richtig oder?

Demnach darf die ARGE dann auch keine schriftliche Bestätigung vom AG verlangen, die aussagt, dass aus dem Minijob in absehbarer Zeit eine sozialversicherungspflichtige Stelle wird oder? Mein AG meinte jedenfalls, dass er dazu nicht verpflichtet sei und, selbst wenn er wollte, das auch nicht 100 %ig zusichern könnte, weil man nie weiß, was die Zukunft bringt (meiner Meinung nach absolut verständlich). Außerdem hat die ARGE ja bereits eine mündliche Zusage, dass es zumindest geplant ist, den Minijob auszubauen.

Was mache ich aber, wenn sich meine Arbeitsvermittlerin trotzdem quer stellt und mir den besagten 1 Euro-Job aufs Auge drücken will? Normalerweise darf man ja solche und ähnliche Maßnahmen von der ARGE nicht ablehnen, weil einem sonst das Geld gekürzt oder sogar ganz gestrichen wird. Aber wie ist das in meinem Fall? Laut SGB II § 2 Grundsatz des Forderns geht ein Mini-Job vor einem 1 Euro-Job, vor allem, wenn wie bei mir, mehr aus dem Job werden kann. Demnach dürfte mir die ARGE bei Ablehnung doch gar kein Geld kürzen o.ä. oder? Und wenn sie es doch tut, hab ich gute Erfolgsaussichten, wenn ich dagegen angehe?

Der Minijob hat zwar nichts mit meinem erlernten Beruf zu tun, wäre aber mein absoluter Traumjob. Und mein AG will mich auch unbedingt behalten und hat, wenn alles so läuft wie geplant, Großes mit mir vor. Ich möchte mir das auf gar keinen Fall kaputt machen lassen. Und deshalb möchte ich unbedingt meine Rechte kennen, bevor ich am Montag wieder zur ARGE gehe und die mich womöglich mit irgendwas unter Druck setzen, was gar nicht stimmt.

Ich hoffe auf eine positive Antwort und bedanke mich schon jetzt für Ihre Hilfe.


Hinweis:
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Diese Antwort ist vom 17.11.2006 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 17.11.2006 20:59:57
Rechtsanwältin Iris Sümenicht
Turnerstr. 49, 33602 Bielefeld, Tel: 0521/5577117, Fax: 0521/5577116
Fachanwalt Sozialrecht, Kindschaftsrecht, Lebenspartnerschaftsrecht, Sozialversicherung, Familienrecht
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Sehr geehrte Ratsuchende, vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf der Grundlage Ihrer Angaben folgendermaßen beantworten möchte: Im Prinzip ha............

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