Minijob. Forderung nach Arbeitsvertrag & bezahlt.gesetzl. Mindesturlaub
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Arbeitsrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Guido Matthes
| in unter 1 Stunde
Hallo,
mein derzeitiger Arbeitgeber beschäftigt 6 Mitarbeiter (von denen der grösste Teil bereits länger als 10 Mon. beschäftigt ist)zu 6,70€ je Std., als geringfügig Beschäftigte. Wir alle haben keinen schriftl. Arbeitsvertrag erhalten. Die regelmässige anfallende Arbeitszeit übersteigt jeden Monat die erforderlichen 59 Std. (400€).
Die so erbrachten Mehrarbeitsstunden werden als Guthaben gesammelt.
Dieses so angesammelte Guthaben wird dann vom AG verrechnet wenn Urlaub genommen wird.Das heisst, er bezahlt die 400€ aus, zieht aber die Zeit der arbeitsfreien Tage vom Guthaben ab.
Vom Abeitsteilzeitgesetz her, müsste er aber doch jedem von uns bezahlten Mindesturlaub gewähren und dürfte dafür nicht die Zeit vom geleisteten Mehrarbeitszeitkonto abziehen.
Diesen Zustand möchten wir nicht länger hinnehmen.
Frage: Wie können wir nun vorgehen, um unserer Forderung nach bezahltem gesetzli. Mindesturlaub, sowie Vergütung der geleisteten Guthabenstd. Ausdruck verleihen?
Lassen sich aus dem laufenden Kalenderjahr noch Ansprüche geltend machen?
Wie setzten wir den rechtl. Anspruch auf einen schriftlichen Arbeitsvertrag durch?
Bevor wir ein RA einschalten möchten, dachten wir daran ein von uns allen unterschriebenen Brief an den AG zu richten.
Wir können jede geleistete Arbeitsstunde, mitttels vom AG ausgefüllten Stundenbeleg nachweisen.
Die regelmässige Arbeitszeit ist von Mo.-Sa. (da Samstags hier nur ein Teil aller Minijobber benötigt wird erfolgt der Einsatz für jeden Einzelnen nur an jedem 2. Samstag).
Danke.
Arbeitsvertrag









