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Mini-Job - falsche Stundenberechnung von Krankheitstagen und Feiertagen?


05.11.2008 11:03 |
Preis: ***,00 € |

Arbeitsrecht


Beantwortet von




Ich arbeite an einer Tankstelle, als Aushilfe. Ich kriege jeden Monat 400 €€ (Mini Job), dafür muss ich 67 Std. im Monat arbeiten. Manchmal habe ich Fehlstunden, die ich dann abarbeiten muss. Meine Arbeitszeiten: jeden Dienstag 5,5 std. und jeden Freitag 5,5 std. und jeden zweiten Samstag 8 std.

Wenn ich aber krank bin ,z.B. Dienstag bis Freitag - werden mir nur Dienstag und Freitag ( meine tatsächlichen Arbeitstagen) mit jeweils 3,35 std angerechnet. Feiertage werden genau so angerechnet. Wenn der Freiertag am Samstag ist wird er mir überhaupt nicht angerechnet.

Meine Chefin sagt, es werden mir alle meine Arbeitstage voll berechnet, weil 67 std / 20 Tage gleich 3,35 Std. Also sie rechnet als ob ich 20 Tage arbeite mit 3,35 Std.

Muss sie mir dann nicht alle Krankheitstage und Feiertage ( egal ob es mein Arbeitstag war oder nicht) mit 3,35 Std rechnen oder nur meine tatsächlichen Arbeitstage( DI und Fr) mit tatsächlichen Stunden (5,5) ?

Wie ist es gesetzlich richtig?
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 3 weitere Antworten zum Thema:
Falsche Mini-Job
Antwort vom
05.11.2008 | 11:33
Sehr geehrte Fragestellerin,

gerne beantworte ich Ihnen Ihre Frage auf der Grundlage des von Ihnen angebebenen Sachverhalts wie folgt:

Die Arbeitgeberin hat Ihnen als Entgeltfortzahlung die Stunden zu bezahlen, welche Sie aufgrund Ihrer Arbeitsunfähigkeit nicht leisten konnten; dies sind Dienstags und Freitags 5,5, h und jeden zweiten Samstag 8 h.

Die Verpflichtung der Arbeitgeberin zur Zahlung von Feiertagslohn besteht dann, wenn Sie an diesem Tage hätten arbeiten müssen, § 2 Abs. 1 EntgfG

Ich hoffe, Ihnen eine erste rechtliche Orientierung gegeben zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Florian Günthner
Rechtsanwalt